Zusatzversicherungen : So sichern Sie sich bei Krebs finanziell ab
Aachen Einige Versicherer bieten spezielle Policen an, die bei einer Kreberkrankun greifen. Unser Ratgeber klärt auf, welche Extraleistungen für Erkrankte überhaupt sinnvoll sind.
Eine Krebserkrankung verändert das gesamte Leben nachhaltig – auch die finanziellen Rahmenbedingungen. Wie sind Betroffene finanziell abgesichert? Wann kann ein zusätzlicher Versicherungsschutz – zum Beispiel eine spezielle Krebsversicherung – sinnvoll sein?
Krankenversicherung: Das Wichtigste bei einer Krebserkrankung ist natürlich die medizinische Versorgung. Die gesetzlichen Kassen (GKV) und auch die privaten Krankenversicherungen (PKV) leisten hier in der Regel gut und ausreichend für die basismedizinische und schulmedizinische Versorgung. Dazu zählen natürlich die Strahlentherapien, notwendige Operationen und die Versorgung mit Medikamenten. Krebserkrankungen führen häufig zu einem Bedarf an Hilfsmitteln – zum Beispiel Inkontinenzhilfen, Brustprothesen oder Sprechgeräte bei Kehlkopf-OPs. Alle diese Hilfsmittel sind in der Regel Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der privaten Krankenversicherung bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung.
Aber es gibt Lücken, wie Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen erklärt: „Die Leistungen der GKV sind sicherlich nicht allumfassend. Allerdings in der europäischen Betrachtung durchaus gut. Bei Krebserkrankungen und Leistungen kommt es immer auch auf die behandelnden Ärzte und ihr persönliches Engagement an.“ Extraleistungen müssen zusätzlich abgesichert werden – etwa mit einer stationären oder ambulanten Zusatzversicherung. Diese können zum Beispiel für alternative Behandlungsmethoden oder die freie Arztwahl aufkommen.
Absicherung der Arbeitskraft: Eine Krebserkrankung selbst muss nicht zwangsläufig immer das Aus im Job bedeuten – aber mit Beginn der Therapie müssen viele beruflich kürzertreten oder den Job vorübergehend sogar ganz aufgeben. Wenn nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit die Lohnfortzahlung eingestellt wird, zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld. Im Allgemeinen beträgt das 70 Prozent vom Brutto-, jedoch höchstens 90 Prozent vom Nettoeinkommen und ist auf 100 Euro pro Tag begrenzt (Stand 2021). Hier entstehen schnell Einkommenslücken, die über eine ergänzende Krankentagegeldversicherung geschlossen werden können. Das gilt umso mehr bei all denjenigen, die als Freiberufler oder Selbstständige sowie als Privatversicherte gar keinen Zugang zu Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung haben.
Wenn die Krebserkrankung zu einer Erwerbsminderung führt, gibt es gegebenenfalls Leistungen der Deutschen Rentenversicherung. Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen sieht die Berufsunfähigkeitsversicherung als ideale Absicherung gegen Krebs. „Sie leistet bei Krankheit, Unfall etc. in der Regel bis zum Rentenalter, wenn die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann.
Wird zum Beispiel eine Krebserkrankung diagnostiziert, greift sie bereits bei einem Prognosezeitraum von sechs Monaten. Die Hürden zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sind da ungleich höher!”. Die Arbeitskraft lässt sich auch mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder einer Grundfähigkeitenversicherung absichern. Diese Versicherungen sind in der Regel deutlich günstiger als die Berufsunfähigkeitsversicherung, leisten dafür aber weit weniger umfangreich.
Krebsversicherungen: Es gibt auch spezielle Krebsversicherungen am Markt. Sie sind in aller Regel als Soforthilfe ausgelegt. So erhalten Erkrankte von der Nürnberger Digital etwa eine Einmalzahlung von 100.000 Euro. Für einen 30-jährigen Versicherten kann hierfür ein Monatsbeitrag von rund 35 Euro anfallen. Andere Versicherer wie die Stuttgarter haben einen Zusatzschutz in die Unfallversicherung eingebaut und zahlen bis 30.000 Euro bei bestimmten Krebserkrankungen und einer Wartezeit von sechs Monaten. Allerdings sind bei Weitem nicht alle Krebserkrankungen vom Versicherungsschutz abgedeckt. Hier hilft nur ein Blick in die Bedingungen oder eine Beratung.
Verbraucherschützer sehen die Policen kritisch, so ordnet der Bund der Versicherten die Krebsversicherung auf seiner Internetseite als „eine Ausschnittsdeckung mit zahlreichen Fallstricken“ ein. Tatsächlich deckt eine Krebsversicherung nur eine einzelne Erkrankung ab – sinnvoll kann sie dennoch sein, wenn Betroffene im Fall der Fälle zum Beispiel finanzielle Möglichkeiten haben wollen, um eine bestimmte Behandlung zu bezahlen, für die die Kasse nicht leistet, oder die weitergehende Berufsunfähigkeitsversicherung gar nicht abschließbar ist, weil sie zum Beispiel zu teuer wird.