Aachen : Shoppen im Ausland: Barzahlen in der EU
Aachen Im Urlaub sind viele Reisende auch in Shoppinglaune. Und hierfür wird eine Menge Bargeld abgehoben, um sich allerhand schöne Souvenirs zu kaufen. Doch dabei kann man sich strafbar machen.
In vielen EU-Staaten gelten strenge Grenzen für Bargeldzahlungen bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Händlern. Wer mehr zu bezahlen hat, muss dies dann per Banküberweisung, Geld- oder Kreditkarte tun. Ansonsten „drohen Strafen bis zu 40 Prozent der bar bezahlten Summe“, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland rechtzeitig zur Urlaubssaison informiert. Dadurch sollen Steuerhinterziehung und der Schwarzgeldverkehr bekämpft werden. Hier sind die Regeln für Barzahlung in den wichtigsten EU-Ländern:
Das Verbraucherzentrum verweist auf Sonderregelungen: "In einigen europäischen Staaten haben Händler z.B. das Recht, Bargeld über einer bestimmten Summe abzulehnen, ebenso wie große Geldscheine oder die Zahlung mit mehr als 50 Geldstücken." Urlauber müssen aber prinzipiell über diese Ausnahmen im Geschäft vorab entsprechend informiert werden. Hintergrund: In manchen Ländern wird der Verbraucher mit zur Verantwortung gezogen, wenn der Händler bei größeren Barzahlungen Steuern hinterzieht.
Tipp:
Lassen Sie sich immer eine Kassenquittung mit Ausdruck der Steuern geben.
Bis 1.000 Euro: Italien, Portugal
In Italien liegt die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen bei 999,99 Euro; "Mieten -; auch von Feriendomizilen -; dürfen grundsätzlich nicht bar bezahlt werden", wie die Euro-Verbraucherschützer warnen. Auch in Portugal müsse man Beträge über 1.000 Euro per Banküberweisung, Kreditkarte oder Scheck begleichen.
Bis 1.500 Euro: Griechenland
Die einzige Ausnahme bildet der Autokauf
Bis ca. 2.260 Euro: Rumänien
Hier gilt eine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen von 10.000 RON (ca. 2.260 Euro) pro Person und Tag.
Bis 3.000 Euro: Belgien
Grundsätzlich darf in Belgien zudem keinerlei Bargeld beim Immobilienerwerb fließen.
Bis 5.000 Euro: Slowakei
Bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Händlern liegt hier die Grenze bei 5.000 Euro.
Bis ca. 7.668 Euro: Bulgarien
Alle Beträge über 15.000 Lew (umgerechnet ca. 7.668 Euro) müssen per Bankzahlung beglichen werden -; selbst wenn der Betrag in Raten abgetragen werden soll.
Bis 13.000 Euro: Tschechische Republik
Pro Tag und Person können bis zu 350.000 tschechische Kronen in bar bezahlen.
Bis 15.000 Euro: Spanien, Frankreich, Polen
In dieses EU-Ländern sollte es keine Probleme bei Barzahlungen geben. In diesen Staaten dürfen ausländische Verbraucher, die über keinen Wohnsitz im Land verfügen, bis 15.000 Euro in bar bezahlen.
Grenzenlos Barzahlen: Finnland, Estland, Irland, Schweden, Ungarn, Niederlande
Keine Höchstgrenze: Luxemburg, Österreich, Slowenien, Malta, Zypern, Island, Litauen und Lettland.
Achtung!
Grundsätzlich gilt bei jeder Urlaubsreise in andere Länder der Europäischen Union: Wer innerhalb der EU mit Bargeld von mehr als 10.000 Euro reist, muss auf Anfrage den Betrag beim Zoll anmelden.