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Biallos Ratgeber: Service erleichtert das Leben im Alter

Biallos Ratgeber : Service erleichtert das Leben im Alter

Betreutes Wohnen ist eine beliebte Wohnform im Alter. Doch hinter dem Begriff verbergen sich viele Wohnvarianten und auch Missverständnisse. Der größte Knackpunkt beim Betreuten Wohnen ist die Betreuung.

Das hat Gisela Rohmann, Pflegeexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, oft erlebt: Senioren sind in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens gezogen und vermissen dann die persönliche Betreuung. „Damit hat Betreutes Wohnen aber nichts zu tun“, sagt die Expertin. „Beim Betreuten Wohnen werden praktische Serviceleistungen angeboten, die zu bezahlen sind.“

Konzept: Beim Betreuten Wohnen – auch Wohnen mit Service oder Seniorenwohnen genannt – leben Senioren eigenständig in Wohnungen. Inklusive ist meist eine Basisversorgung, zu der ein Hausnotruf gehört, oft auch ein Hausmeisterdienst und ein fester Ansprechpartner, der Hilfeleistungen vermittelt. Die Bewohner können außerdem gegen Entgelt Wahlleistungen wie einen Mahlzeitenservice hinzu buchen, hauswirtschaftliche Dienste oder auch ambulante Pflege. Solche Wohnkonzepte gibt es in unterschiedlichsten Varianten, etwa als eigenständige Komplexe inmitten eines Siedlungsgebietes oder sie sind an ein Alten- und Pflegeheim angegliedert. Das Angebot richtet sich eher an Senioren, die sich selbstständig versorgen können.

Verträge: Man schließt einen möglichst unbefristeten Miet- sowie einen Dienstvertrag ab, der die Basisversorgung regelt. Beide Verträge sind meist verknüpft und nicht einzeln kündbar. Über weitere, separate Verträge sollten die Wahlleistungen zu vereinbaren sein. „Die Leistungen sollten nach Bedarf gewählt werden können und wieder zu kündigen sein“, rät Rohmann.

Qualität: Betreutes Wohnen ist kein gesetzlich geschützter Begriff, verbindliche Standards gibt es nicht. Wichtig ist, dass die Wohnungen barrierefrei sind, die entsprechende DIN-Norm 18040-2 gehört in den Mietvertrag. Ferner sollte im Dienstvertrag genau beschrieben werden, in welchem Umfang Leistungen abrufbar sind, zu welchen Zeiten sie zur Verfügung stehen und was sie kosten. Das gilt auch für die Wahlleistungen. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gibt es Gütesiegel für Betreutes Wohnen, die Standards definieren. Ferner legt die DIN-Norm 77800 Mindestanforderungen fest. Rohmann rät Interessenten, vor dem Einzug genau zu schauen, welche Leistungen im Vertrag zugesichert werden, anstatt sich von Werbeaussagen oder Versprechen in Prospekten beeindrucken zu lassen.

Kosten: Beim Betreuten Wohnen fällt eine Miete an, plus eine Pauschale für die Grundversorgung sowie Kosten für Wahlleistungen. Die Miete orientiert sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete, ein Aufschlag für Barrierefreiheit ist einzurechnen. Für die Grundversorgung fallen oft zwischen 60 und 150 Euro an, es gibt aber auch günstigere und teurere Angebote. Grundsätzlich bestehen keine einheitlichen oder festgeschriebenen Preise, die für Betreutes Wohnen berechnet werden.

Finanzierung: Die Kosten für Betreutes Wohnen müssen Senioren in der Regel selbst tragen. „Interessenten sollten genau durchkalkulieren, ob sie sich die Anlage auch leisten können, wenn sie später noch Wahlleistungen hinzubuchen müssen“ rät Rohmann. Bei Pflegebedürftigkeit können Betroffene Leistungen der Pflegekasse für einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Auch der Entlastungsbetrag, der zum Beispiel für hauswirtschaftliche Dienste eingesetzt werden kann, kommt in Frage.

Hier finden Abonnenten unserer Zeitung die ausführliche Langfassung des Biallo-Ratgebers.