Köln/Herne : Schwanger: Für volljähriges Kind kann es weiter Kindergeld geben
Köln/Herne Für den Anspruch auf Kindergeld müssen erwachsene Kinder ohne Ausbildungsplatz der Familienkasse regelmäßig ihre Bewerbungsbemühungen nachweisen. Während des Mutterschutzes und der anschließenden Betreuungszeit kann der Anspruch auch dann bestehen, wenn die Mutter sich nicht um eine Stelle bemüht.
Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Köln hervor, auf das der Verlag „Neue Wirtschafts-Briefe” in Herne hinweist (Az.: 10 K 64/08). Das sei zumindest dann der Fall, wenn „objektive Anzeichen für eine fortbestehende Ausbildungswilligkeit bestehen”.
Das Gericht ließ allerdings Revision beim Bundesfinanzhof zu. Dieser hatte den Angaben zufolge in einem früheren Urteil entschieden, dass für ein volljähriges Kind, das für die Kinderbetreuung seine Berufsausbildung unterbricht, kein Kindergeldanspruch besteht.