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Berlin: Schnell die Steuererklärung einreichen: Rentnern droht Nachzahlung

Berlin : Schnell die Steuererklärung einreichen: Rentnern droht Nachzahlung

Für viele Senioren wird es höchste Zeit: Sie müssen eine Steuererklärung abgeben. Seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 sind deutlich mehr Rentner steuerpflichtig als früher. Bislang erfuhren die Finanzämter nichts von den Einkünften. Das ändert sich im Herbst: Dann wird die Rentenversicherung automatisch die Einkünfte an die Finanzverwaltung übermitteln.

Vielen drohen teils kräftige Nachzahlungen. Rentner sollten daher schon jetzt aktiv werden.

Erich Nöll, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin, bemerkt schon seit einiger Zeit deutlich mehr Anfragen von Rentnern, die sich nach der Besteuerung ihrer Alterseinkünfte erkundigen. Viele beschäftigen sich dann mit dem Thema und geben eine Steuererklärung ab. „Es gibt aber immer noch eine mindestens genauso große Gruppe, die erstmal abwartet.”

Das könne allerdings fatal sein, sagt der Experte: „Man sollte nicht auf die Aufforderung vom Finanzamt warten.” Denn die etwaige Steuerpflicht gilt seit 2005, unabhängig von der Änderung im Herbst. Je länger der Steuerzahler wartet, desto höher werden die möglichen Zinsen auf Nachzahlungen. Rund zwei Millionen Rentner sind nach Berechnungen der Deutschen Steuergewerkschaft in Berlin schon jetzt säumig.

Theoretisch kommt bei Säumigkeit sogar ein Strafverfahren wegen Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung infrage. Nöll beruhigt allerdings alle, die sich noch nicht erklärt haben: „Da werden die Behörden wohl nicht die Verfolgungsmaschinerie anwerfen.” Rentner, die sich noch nicht beim Finanzamt gemeldet haben, sollten trotzdem schnell aktiv werden.

„Auch für Rentenempfänger gilt, dass sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 7664 Euro im Jahr übersteigt”, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Dieser Wert gilt für sogenannte einzeln veranlagte Personen. Für gemeinsam veranlagende Ehepaare wird der doppelte Betrag zugrunde gelegt. Das bedeutet aber nicht, dass alle eine Erklärung abgeben müssen, die im Jahr Einkünfte von mehr als 7664 Euro haben.

Das liegt zum einen daran, dass der Fiskus je nach dem Jahr des Renteneintritts einen prozentual unterschiedlichen Teil der Alterseinkünfte für die Besteuerung heranzieht. Zum Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes 2005 waren es 50 Prozent, mit den Jahren steigt der Teil langsam an. Zum anderen können auch Rentner Freibeträge geltend machen. Und sie haben die Möglichkeit, Ausgaben oder Verluste gegenzurechnen und damit das zu versteuernde Einkommen zu verringern.

Deshalb nennt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin eine Zahl weit über dem sogenannten Grundfreibetrag von 7664 Euro: „Wer nur die gesetzliche Rente bis zu einem Betrag von 18.900 Euro jährlich bekommt und sonst keine weiteren Einkünfte hat, zahlt höchstwahrscheinlich keine Steuern”, sagt Geschäftsführer Jörg Schwenker. Er müsse aber unter Umständen eine Steuererklärung abgeben, um per Rechenweg nachzuweisen, dass er nicht zahlen muss.

Unter dem Strich gilt also: Ob eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss, kann nur individuell ausgerechnet werden. Und es gilt die Faustregel: Sobald weitere Einkünfte - aus Vermietung oder einer Betriebsrente - hinzukommen, tritt meist die Steuerpflicht ein. Auch Witwen, die mehrere Renten beziehen, können zum Beispiel schnell in die Steuerpflicht kommen, sagt Nöll: „Es kann sich daher durchaus lohnen, schon einmal etwas Geld für eine eventuelle Steuerforderung zurückzulegen.”

Absetzbar sind Beiträge zur Haftpflicht-, Lebens- oder Unfallversicherung, zählt Schwenker auf. „Außerdem sollte jeder Rentner seine Belege über Arzt- und Krankheitskosten sammeln und sie als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Das ist immer dann möglich, wenn sie einen vom Einkommen abhängigen Selbstbehalt übersteigen.” Senioren mit einem Nebenjob könnten zudem, wenn es sich nicht um einen Minijob handelt, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro im Jahr gegenrechnen.

Das Alterseinkünftegesetz und die Rentenbesteuerung

Hintergrund der Besteuerung der Renten ist das Alterseinkünftegesetz. Es sieht vor, dass Renten auf lange Sicht zu 100 Prozent besteuert werden. Für Menschen, die im Jahr 2005 in Rente gegangen sind, werden 50 Prozent zur Errechnung der Steuerschuld herangezogen. Für Arbeitnehmer, die 2009 aus dem Job aussteigen, beträgt der Besteuerungsanteil 58 Prozent.

Der Anteil wird in den kommenden Jahren stufenweise weiter steigen. Im Jahr 2040 werden die Renten dann voll besteuert. Im Gegenzug zu dieser sogenannten nachgelagerten Besteuerung können Altersvorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung künftig komplett als Sonderausgaben abgezogen werden. Derzeit ist das nur für einen Teil möglich.