Köln : Sandflöhe am Karibikstrand: Keine Preisminderung
Köln Karibik-Urlauber haben keinen Anspruch auf eine Reisepreisminderung, wenn sie am Strand von Sandflöhen und Sandwespen gepeinigt werden.
Denn beim Auftreten solcher Tiere handelt es sich um „nicht zu verhindernde Naturerscheinungen”, wie das Amtsgericht Köln (Az.: 134 C 419/07) entschieden hat.
Geklagt hatte ein Ehepaar nach einem Urlaub in der Dominikanischen Republik. Dort hatten die beiden Touristen nach eigener Darstellung schon beim ersten Besuch am Strand mehr als 400 Bisse von Sandflöhen erlitten, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell”.
Ihre Klage gegen den Reiseveranstalter blieb jedoch in diesem Punkt erfolglos.