Nürnberg : Rechtstipp: Extra-Mietkaution ist zweckgebunden
Nürnberg Ein Vermieter darf von seinem Mieter als Mietsicherheit maximal drei Monatsmieten Kaution verlangen. Allerdings kann es Ausnahmefälle geben, berichtet das Immobilienportal immowelt.de.
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln darf der Vermieter nach einer baulichen Veränderung der Wohnung durch den Mieter als Extra-Sicherheit die Summe fordern, die er braucht, um diese Veränderungen wieder rückgängig zu machen. Diese ist allerdings rein zweckgebunden.
In dem Fall akzeptierte der Mieter als Extra-Sicherheit eine Summe von rund 200 Euro und durfte dafür eine Satelliten-Schüssel installieren. Nach Ende des Mietverhältnisses entfernte er die Anlage. Der Vermieter stellte jedoch andere Wohnungsmängel fest, die er mit den drei Monatsmieten Kaution und der Zusatzkaution aufrechnen wollte.
Dem widersprachen die Richter. Der Vermieter müsse die Extra-Kaution zurückzahlen, da die Satelliten-Anlage mängelfrei entfernt wurde und der Zweck der Zusatzkaution damit entfallen sei. (AZ: 222 C 480/07)