Berlin : Recht auf Zutritt zur Baustelle vertraglich sichern
Berlin Wer auf seinem eigenen Grundstück ein Haus vom Schlüsselfertiganbieter bauen lässt, der überträgt im Bauvertrag meist im Kleingedruckten automatisch auch das Hausrecht auf den Unternehmer.
Das heißt, er hat während der Bauzeit unter Umständen gar keinen Zutritt auf seinen eigenen Grund und Boden.
Damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt, rät der Verband Privater Bauherren (VPB) allen Käufern schlüsselfertiger Häuser, sich schon im Vertrag schriftlich das Zutrittsrecht zusichern zu lassen. Damit haben sie die Gewähr, die Baustelle jederzeit und auch mit einem Sachverständigen ihrer Wahl betreten zu dürfen.
Ähnlich verhält es sich, wenn ein Käufer ein schlüsselfertiges Haus kauft und Gebäude samt Grundstück erst nach der Fertigstellung übernimmt. Auch er hat unter Umständen Probleme, die eigene Baustelle zu betreten. Will ein Erwerber sein Grundstück oder seinen Rohbau besichtigen, dann benötigt er dazu formal die Zustimmung des Bauherrn.