Berlin : Private Haftpflicht ist für Hausbesitzer unerlässlich
Berlin Wer ein Haus hat, trägt Verantwortung, dass niemand dadurch zu Schaden kommt. „Ihr Haus, Ihr Grundstück und alles was über den Zaun oder drunter durch wächst, unterliegt Ihrer Verkehrssicherungspflicht.”
So sei man sowohl für Äste, die über den Zaun hängen verantwortlich als auch für die Wurzeln seiner Bäume, wenn diese Schäden an Gehwegen verursachten, sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) in Berlin.
Gerade im Herbst und Winter gibt es vieles zu beachten: Stürme und Frost können Schäden an Gebäuden und Bäumen anrichten - und auch Streu- und Räumpflichten gehören zu den klassischen Verkehrssicherungspflichten. „Es ist wichtig, sich genau zu informieren, was die Kommune von den Hausbesitzern erwartet. Hier gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht”, warnt Reinhold-Postina.
Der Hausbesitzer müsse mit allem rechnen. So hafte er sogar dann, wenn sich Kinder, die unbefugt auf sein Grundstück gelangt seien, verletzten. „Selbst wer beispielsweise einen Bauzaun um eine Baustelle aufstellt und regelmäßig prüft, dass er geschlossen ist, haftet noch, wenn Kinder darüber klettern”, sagt der Berliner Rechtsanwalt Holger Freitag.
Auch wer einen Teich oder giftige Pflanzen im Garten habe, müsse alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Kinder davon fernzuhalten - insbesondere, wenn er in einer Gegend wohne, in der Kinder in der Nachbarschaft lebten. Der Hausbesitzer haftet auch, wenn ein Geländer, an das sich jemand lehnt, nachgibt und es zu einem Unfall kommt, wie Reinhold-Postina betont.
Und für die Leitungen, die über sein Grundstück laufen, trage er ebenfalls Verantwortung. „Man muss wissen, wo zum Beispiel Gasleitungen liegen, wo man also nicht tief graben und keine Bäume pflanzen kann”.
Um im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein, sei eine Versicherung für Hausbesitzer unerlässlich, rät Reinhold-Postina. „Die gute Nachricht: Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden, die vom selbst genutzten Eigenheim ausgehen”, sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) in Berlin.
Wer Immobilien vermiete, könne diese über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht absichern oder aber die Verkehrssicherungspflichten, zum Beispiel über den Mietvertrag, an den Mieter delegieren. In diesem Falle trete dessen private Haftpflicht im Schadensfall ein.
Zusatzversicherungen seien nur noch in Ausnahmefällen nötig: „Auch Umweltschäden sind inzwischen in den Musterbedingungen für die private Haftpflicht enthalten”, sagt Lübke. Allerdings seien Hausbesitzer gesetzlich dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass ihr Grundstück sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinde. Der Hausbesitzer müsse kein Experte sein, aber aus Laiensicht vernünftig handeln. „Sie müssen nicht jeden Monat aufs Dach klettern und jeden einzelnen Ziegel überprüfen - aber wenn schon einzelne Ziegel auf die Terrasse gefallen sind, dann müssen Sie aktiv werden”, betont Lübke.
Die Schadensabwicklung verläuft mehrstufig: Falle zum Beispiel bei einem Sturm ein Ast von einem auf dem Grundstück stehenden Baum auf ein auf der Straße geparktes Auto und beschädige dieses, so übernehme zunächst die Teilkasko des Kfz-Besitzers den Schaden, sagt Lübke. „Diese holt sich aber gegebenenfalls das Geld beim Hausbesitzer beziehungsweise bei dessen Haftpflichtversicherung zurück, wenn der Baum marode war.”
Sei der Baum jedoch gesund, so hafte der Hausbesitzer nicht, da er seine Sorgfaltspflicht erfüllt habe.
Sachverständige hinzuziehen
Wenn es zu Unstimmigkeiten über die Haftung oder gar zur Gerichtsverhandlung komme, sei es hilfreich, nachweisen zu können, dass man regelmäßig Sachverständige zu Rate gezogen habe, rät VPB-Expertin Reinhold-Postina: „Bei alten Bäumen sollte man zum Beispiel einen Baumsachverständigen zu Rate ziehen, der ermittelt, ob der Baum noch stehen bleiben kann. Das sollte man sich dann, gemeinsam mit dem vorgeschlagenen Prüfintervall, schriftlich geben lassen”, empfiehlt sie.
Erwerbe man ein Haus, sei es ratsam, den Zustand durch einen Bausachverständigen klären zu lassen, der dann auch sinnvolle Prüfintervalle vorschlagen werde.
Verkehrssicherungspflichten müssten nicht zwangsläufig vom Besitzer selbst wahrgenommen werden, man könne sie auch auf Dritte, zum Beispiel Winterdienste oder Handwerker, aber auch auf Mieter übertragen, sagt Reinhold-Postina.
„Der Besitzer muss sich allerdings regelmäßig versichern, dass die notwendige Arbeit auch ordnungsgemäß getan wird”, schränkt sie ein. Lübke bestätigt dies: „Der Hausbesitzer haftet. Erst in einem zweiten Schritt kann er prüfen, ob und wieweit er Ansprüche weiterleiten kann.
Den Geschädigten betrifft dies aber nicht, für ihn ist allein der Hausbesitzer Ansprechpartner.” Der Versicherungsfachmann empfiehlt, mit einem gewerblichen Dienstleister immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen und in diesem auch festzulegen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliege.
Bei einem Mieter greife dessen Privathaftpflicht, wenn die Pflichten vertraglich delegiert wurden. „Das geschieht in der Regel schriftlich über den Mietvertrag”, sagt Lübke.