Berlin : Pendlerpauschale: Vorläufigkeitsvermerk ignorieren
Berlin In den wegen der Rechtssprechung in Sachen Pendlerpauschale korrigierten Steuerbescheiden wird mit einem Vorläufigkeitsvermerk auf das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Finanzämter sich damit ein Hintertürchen offenhalten wollen, um am Ende die Pendlerpauschale doch wieder zu beschneiden.
Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht die eigentlich geltend Rechtslage für unzulässig erklärt. Da diese geltende Regelung gekippt wurde und die Bundesregierung keine Neuregelung erlassen hat, gilt vorläufig die alte Regelung, nach der Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer absetzbar waren.
Doch diese alte Regelung gilt eben nur vorläufig, bis die Bundesregierung eine Regelung erlassen hat, die eine Absetzbarkeit der Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer neu regelt.
Eine entsprechende Regelung findet sich auch im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Dezember 2008, das unter dem Geschäftszeichen IV A 3 - S 0338/07/10010-02 veröffentlicht wurde.