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Düsseldorf: Pendlerpauschale kann Rückzahlung bei Kindergartengebühr bescheren

Düsseldorf : Pendlerpauschale kann Rückzahlung bei Kindergartengebühr bescheren

Das Verfassungsgerichtsurteil zur Pendlerpauschale kann Eltern eine Rückzahlung von Teilen der Kindergartengebühren bringen. Zahlreiche Jugendämter in Nordrhein-Westfalen hätten dies bestätigt, berichten die „Ruhr Nachrichten”.

Der Grund ist, dass nach dem Urteil wieder die volle Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer gilt. Entsprechend vermindert sich der im Steuerbescheid ausgewiesene Gesamtbetrag der Einkünfte - nach Angaben der Zeitung um bis zu 1300 Euro für 2008.

Da die Kindergartenbeiträge gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern berechnet werden, könnten Eltern wegen der niedrigeren Einkünfte in die nächst tiefere Beitragsklasse fallen.

Eltern, die meinen, 2008 zu viel gezahlt zu haben, müssen sich aber selbst an das zuständige Jugendamt wenden. Die überschüssigen Kindergartengebühren würden nicht automatisch erstattet.