Berlin : Mit Freibeträgen im Dezember mehr Netto
Berlin Wer noch in diesem Jahr mehr Netto vom Brutto behalten möchte, sollte beim Finanzamt schnell die infrage kommenden Freibeträge eintragen lassen. Bis zum 30. November ist das noch möglich. Wer meist Rückzahlungen vom Fiskus erhält, hat dann gleich mehr in der Tasche.
Die meisten fordern zu viel gezahlte Steuern erst über die Einkommenssteuererklärung zurück. Wer aber nicht erst nach Ablauf des Jahres sein Geld haben möchte, sollte beim Finanzamt beantragen, die für ihn einschlägigen Freibeträge auf seiner Lohnsteuerkarte einzutragen. Auch für das laufende Steuerjahr ist das noch möglich, aber Eile ist geboten: Zeit ist noch bis zum 30. November.
Das Eintragen eines Freibetrags in letzter Minute hat einen ähnlichen Effekt wie die Steuerrückzahlung nach dem Einreichen der Einkommensteuererklärung im Folgejahr. „Wenn man sich die Freibeträge spät eintragen lässt, wirkt sich das voll in den letzten Monat aus.
Dann hat man im Dezember ein besonders hohes Nettoeinkommen”, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Für die Gesamtsteuerlast ist es gleich, ob der Freibetrag auf zwölf Monate verteilt ist oder in einem Monat komplett wirkt. Aber zum Beispiel ein Dezember mit hohem Netto kann für werdende Eltern von Vorteil sein.
Denn zur Berechnung des Elterngeldes wird das gesetzliche Netto aus den zwölf Monaten vor der Geburt zugrunde gelegt - und durch die Freibeträge erhöhen Steuerzahler eben in bestimmen Monaten das Nettogehalt. Vorteile haben Freibeträge auch für diejenigen, die sich mit ihrer Lohnsteuererklärung gern etwas mehr Zeit lassen.
„Freibeträge sollten sich Leute eintragen lassen, die schon jetzt wissen, Anfang nächsten Jahres nicht sofort ihre Steuererklärung machen zu können”, rät Käding. Sie haben dann über das Jahr gesehen mehr Geld in der Tasche und müssen nicht auf die Erstattung warten.
Auch Ärmere, die auf jeden Euro im Monat angewiesen sind, können vom Eintragen der Freibeträge profitieren. „Das Eintragen macht Sinn, wenn man knapp bei Kasse ist”, sagt Bernhard Lauscher von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe in Neustadt an der Weinstraße.
Wenig sinnvoll ist es dagegen für Normalverdiener. Seiner Erfahrung nach haben die meisten Menschen lieber nach dem Einreichen der Einkommensteuererklärung eine größere Erstattung auf einmal. „Sie leisten sich dann davon zum Beispiel einen Urlaub.”
Ohnehin kann sich nicht jeder Freibeträge eintragen lassen. „Freibeträge werden nur eingetragen, wenn die Kosten eine gewisse Grenze übersteigen”, erklärt Käding - Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Zunächst müssen die Werbungskosten die Pauschale von 920 Euro übersteigen. Unter die Werbungskosten fallen etwa die Entfernungspauschale - also die Kosten für den Weg zur Arbeit -, die Kosten für das Arbeitszimmer sowie Ausgaben für die doppelte Haushaltsführung.
Zusätzlich müssen weitere Ausgaben aus den drei möglichen Posten - Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen - anfallen, die zusammengerechnet höher als 600 Euro sind. Erst dann wird ein Freibetrag gewährt.
Wenn die Pauschale für Werbungskosten schon erreicht ist, sollten die zusätzlichen Ausgaben im Durchschnitt also wenigstens 50 Euro pro Monat betragen. Dann bekommt man monatlich etwa zehn Euro mehr Netto, hat Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin, errechnet.
Den Freibetrag für Sonderausgaben gibt es zum Beispiel für Spenden, wenn sie regelmäßig über Jahre hinweg vom Konto abgebucht werden, sagt Nöll. Sonderausgaben sind aber auch Kosten für ein Studium neben der Arbeit, wenn dieses nichts mit dem Beruf zu tun hat. Ein Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen lässt sich für Unterhaltszahlungen beanspruchen.
Ein möglicher Fall wäre, dass ein 22-Jähriger keine Ausbildung hat, wegen seines Alters kein Kindergeld mehr bekommt und von seinen Eltern durchgefüttert wird. Die können diese Kosten für den Sohn dann absetzen.
Am Umgang mit Freibeträgen ändert sich auch durch die Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte im nächsten Jahr nichts. Allerdings: Wer sich Freibeträge erstmals für das nächste Jahr eintragen lassen oder bestehende Freibeträge ändern möchte, benötigt dafür die Lohnsteuerkarte 2010.
„Die Karte muss man anfordern und dann einen Lohnsteuerermäßigungsantrag beim Finanzamt stellen”, erklärt Lauscher. Wenn alles beim Alten bleiben soll, müssen Steuerzahler nichts tun.