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Biallos Ratgeber: Mit dem Vermögen für das Gemeinwohl

Biallos Ratgeber : Mit dem Vermögen für das Gemeinwohl

Stiftungen fördern junge Menschen, setzen sich für Forschungszwecke ein, engagieren sich im Umweltschutz, ermöglichen Bildung, betreiben Museen – die Welt der Stiftungen ist facettenreich und bunt. Sie wirken da, wo staatliche Hilfe endet.

Motive

Immer wieder nennen Menschen drei Motive, eine eigene Stiftung zu gründen oder sich an einer bestehenden zu beteiligen: Sie haben keine regulären Erben oder aber wollen ihr Vermögen nicht ausschließlich ihren Erben vermachen; sie wollen es als Gesamtheit wirken lassen; und sie wollen der Gesellschaft etwas zurückgeben. „Das altruistische Element, etwas zu geben und mit anderen teilen zu wollen, spielt eine starke Rolle“, sagt Oliver Rohn, Justiziar des Bundesverbands Deutscher Stiftungen. Es gibt rund 23.000 rechtsfähige Stiftungen nach Angaben des Bundesverbandes, etwa 95 Prozent davon verfolgen gemeinnützige Zwecke.

Stiftungsarbeit

Wie Stiftungen arbeiten, ist gesetzlich festgeschrieben. Eine Stiftung ist im Prinzip eine mit Rechtsfähigkeit ausgestattete Vermögensmasse. Das Vermögen wird angelegt, nur mit den erwirtschafteten Erträgen verwirklicht der Stifter den Stiftungszweck. Dieser wird bei der Stiftungsgründung unwiderruflich in der Satzung verankert. Zusätzlich kann eine Stiftung Spenden einnehmen, die sie für den Stiftungszweck verwenden darf. „In eine Stiftung können alle Vermögenswerte fließen, von Bargeld über Immobilien bis hin zu Wertpapieren“, sagt Rohn.

Stifter werden

Selbst eine eigenständige Stiftung zu gründen ist aufwändig. Es gibt Alternativen: „Wer sich zu Lebzeiten selbst engagieren möchte, gründet häufig eine Treuhandstiftung“, sagt Rohn. Das ist eine nichtselbstständige Stiftung, die oft unter dem Dach einer größeren Stiftung geführt wird. Die Dachstiftung verwaltet das Vermögen. „Schon etwa 10.000 Euro reichen für die Gründung aus“ – zudem geht das schnell und unbürokratisch. Für viele ist auch eine Verbrauchsstiftung attraktiv. Sie besteht nur für eine begrenzte Dauer, mindestens für zehn Jahre. Das Gesamtvermögen fließt dabei in den Stiftungszweck. Ist dieser erfüllt, erlischt die Stiftung.

Stiftung fördern

Wer nicht selbst zum Gründer werden möchte, kann über eine Zustiftung eine bestehende Stiftung fördern. Die an die Stiftung übertragenen Vermögenswerte erhöhen den Vermögensgrundstock, die Erträge lassen sich dadurch langfristig steigern. Auch Spenden an eine Stiftung kommen in Frage. Sie müssen allerdings umgehend von dieser wieder ausgegeben werden. Alle Stiftungsformen – Treuhand-, Verbrauchs- und Zustiftung – lassen sich übrigens auch nach dem Tod per Testament verwirklichen.

Erträge erwirtschaften

Stiftungen erfüllen ihren Stiftungszweck umso nachhaltiger, je mehr Erträge sie erwirtschaften. „In der andauernden Niedrigzinsphase ist das eine Herausforderung geworden“, sagt Rohn. „Dann braucht es andere Ideen, wie das Geld reinkommt.“ Spenden sind ein wichtiger Finanzpfeiler geworden. „Manche gründen eine Stiftung nur als Vehikel, um dann Spenden sammeln zu können.“

Steuervorteile

Vermögen, das einer gemeinnützigen Stiftung vermacht wird, ist von Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit, auch die Erträge sind steuerfrei. Bei Neugründung einer Stiftung – jedoch nicht bei einer Verbrauchsstiftung – wie auch bei der Zustiftung kann der Geldgeber eine Million Euro steuerlich bei der Einkommensteuer geltend machen, Ehepaare zwei Millionen.

Hier finden Abonnenten unserer Zeitung die ausführliche Langfassung des Biallo-Ratgebers.