Bremen : Letzte Chance: Ewiges Widerrufsrecht von Immobilienkrediten erlischt
Bremen Der Countdown läuft: Am 21. Juni erlischt für viele ältere Immobiliendarlehen das sogenannte ewige Widerrufsrecht. Darauf macht die Verbraucherzentrale Bremen aufmerksam. Betroffen sind Verträge, die zwischen November 2002 und Juli 2010 geschlossen wurden und bei denen die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind.
Bisher konnten diese Verträge auch noch nach vielen Jahren widerrufen werden. Nach einer Gesetzesänderung ist dies nun aber nur noch bis Ende Juni möglich. Das bedeutet: Die Widerrufserklärung muss bis zum Stichtag bei der Bank eingegangen sein.
„Verbraucher sollten aber nicht voreilig widerrufen oder gar Zahlungen einstellen”, warnt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. „Auch wenn die Zeit drängt, der Widerruf eines Darlehensvertrages sollte sorgsam geplant werden.”
Ist die Widerrufsbelehrung tatsächlich fehlerhaft, sollten betroffene zunächst das Gespräch mit ihrer Bank oder Sparkasse suchen. Nach Hinweis auf die Widerrufbarkeit des Darlehens haben sich Banken in der Vergangenheit durchaus verhandlungsbereit gezeigt, haben die Verbraucherschützer beobachtet.
Akzeptiert das Geldinstitut den Widerruf, müssen sich Kunden darauf einstellen, dass das restliche Darlehen kurzfristig zurückgezahlt werden muss. Wichtig ist es deshalb, die Anschlussfinanzierung sicherzustellen. Akzeptiert die Bank den Widerruf nicht, muss der Verbraucher hingegen notfalls klagen. Deshalb ist es ratsam, sich vorab juristischen Rat einzuholen.