Berlin : Leichterer Widerruf beim Online-Einkauf der Geschenke
Berlin Weihnachtsgeschenke können bei Nichtgefallen leichter wieder<br /> zurückgegeben werden, wenn sie im Internet erstanden wurden. Während es im Laden nur auf die Kulanz des Händlers ankommt, gibt es für den Kauf im Internet fast immer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht.
Dabei sind allerdings Fristen einzuhalten. Meist bleiben 14 Tage für die
Rückgabe, die durch das Fernabsatzgesetz für den Online-Handel geregelt ist.
Bei Einkäufen in anderen EU-Ländern kann die Frist aber auf nur eine Woche
schrumpfen. Für Deutschland gilt, dass die Händler ihre Kunden über das
Widerrufsrecht informieren müssen, ansonsten verlängert sich die Frist
automatisch.
Eine Begründung ist nicht notwendig. Ob die Farbe nicht gefällt oder der
Pullover zu eng sitzt, ist für die Rückgabe uninteressant. Es reicht, das
Paket wieder zurückzuschicken, um den Widerruf zu tätigen.
Kostet der Artikel mehr als 40 Euro, bekommt der Absender das Porto von
der Online-Firma für die Rücksendung erstattet. Eine Ausnahme gibt es, wenn
die Ware noch nicht bezahlt war. Dann muss unter Umständen der Absender die
Rücksendekosten übernehmen. Gewährt der Händler nicht nur ein Widerrufs-,
sondern gar ein Rückgaberecht, dann muss er laut dem Branchenverband Bitkom in jedem Fall die Kosten tragen. Empfehlenswert ist es, das Paket zu
versichern. Damit wird Ärger vermieden, falls das unerwünschte Geschenk
unterwegs verloren geht.
Übergewichtige Fernseher oder Möbel müssen nicht zur nächsten Postfiliale
geschleppt werden. Der Händler kann vom Käufer dazu aufgefordert werden, die
Ware per Spedition abholen zu lassen - am besten Einschreiben, um die
Widerspruchsfrist nachweislich einzuhalten.
Oft wird das Kleingedruckte im Vertrag dafür genutzt, damit Nachteiliges
den Kunden nicht direkt auffällt. Doch kann hier auch Hilfreiches stehen,
wie etwa das Angebot des Händlers für eine unfreie Rücksendung oder eine
kostenlose Abholung.