Berlin : Krankengeld kann zu Steuernachzahlungen führen
Berlin Wer längere Zeit krank ist, erhält Leistungen aus der Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte erhalten dabei in der Regel ein sogenanntes Krankengeld, Privatversicherte bekommen Krankentagegeld.
„Die Unterscheidung ist nicht nur begrifflicher Natur”, erläutert Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Zwar sind sowohl das Krankengeld als auch das Krankentagegeld steuerfrei. Allerdings unterliegt das Krankengeld dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
Das bedeutet: „Das Krankengeld wirkt sich auf die Höhe des Steuersatzes für das übrige - also das steuerpflichtige - Einkommen aus, das Krankentagegeld hingegen nicht.” In der Praxis führt der Bezug von Krankengeld und dem damit einhergehenden Progressionsvorbehalt nicht selten zu Steuernachzahlungen.
Steuerpflichtige, die ein sogenanntes Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung erhalten, sollten darauf achten, dieses nicht als Krankengeld unter dem Punkt Lohnersatzleistungen anzugeben.