Halle/Saale : Internetverträge mit kurzer Laufzeit abschließen
Halle/Saale Wer nicht ausschließen kann, in nächster Zeit umzuziehen, sollte derzeit nur Internetverträge mit kurzer oder gar keiner Laufzeit abschließen.
Das schränke zwar die Auswahl an Angeboten ein und sei meist teurer, bringe aber die Sicherheit, am Ende nicht zwei Verträge zahlen zu müssen, wenn der alte DSL- oder Kabelanbieter am neuen Wohnhort kein Internet schalten kann, sagte die Juristin Gabriele Emmrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt dem dpa-Themendienst.
Hintergrund für den Ratschlag ist ein ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: III ZR 57/10). Demnach haben Internetkunden mit langfristigen Verträgen kein Sonderkündigungsrecht, wenn das Unternehmen am neuen Wohnort kein Internet anbieten kann. Selbst in einem Umzug aus beruflichen oder familiären Gründen sah das Gericht keinen ausreichenden Grund für eine Kündigung. „Es ist nicht unbedingt lebensnah, was die Richter festgestellt haben”, sagte Emmrich. „So eine langfristige Lebensplanung ist oft nicht machbar.”
Allerdings gebe es einen Hoffnungsschimmer für Verbraucher: Bei der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes setzten sich die Verbraucherschützer dafür ein, dass ein Sonderkündigungsrecht unter den oben beschriebenen Umständen in den Gesetzestext aufgenommen wird, sagte die Juristin. „Wir fordern außerdem, dass eine Mindestvertragslaufzeit auf maximal 12 Monate begrenzt werden sollte.”