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Düsseldorf: Heimkosten auch nach vorheriger Vermögensübertragung absetzbar

Düsseldorf : Heimkosten auch nach vorheriger Vermögensübertragung absetzbar

Wenn Angehörige die Pflegekosten übernehmen, können sie diese steuerlich geltend machen.

Das gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (AZ: 11 K 2506/09) auch dann, wenn der die Pflegekosten zahlende Angehörige vom Pflegebedürftigen kurz zuvor ein Mietshaus geschenkt bekommen hat.

Die Richter urteilten, dass Kosten für eine Heimunterbringung grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Eine Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge stehe der steuerlichen Anerkennung ebenfalls nicht entgegen, weil die Pflegebedürftigkeit und die daraus resultierenden Kosten nicht durch die Eigentumsübertragung verursacht wurden.