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Aachen: Hausverkauf trotz bestehendem Baukredit

Aachen : Hausverkauf trotz bestehendem Baukredit

Wer seine nicht schuldenfreie Immobilie verkaufen oder verschenken möchte, stellt sich die Frage: Was passiert mit dem laufenden Baukredit? Es stehen drei Optionen zur Auswahl.

1. Baudarlehen stornieren

Beim Verkauf des Eigenheims räumen die Kreditinstitute ein Sonderkündigungsrecht ein. Die Baufinanzierung kann vorzeitig aufgelöst und die Immobilie lastenfrei an den Käufer übergeben werden. Verlustfrei gelingt dies aber nur, wenn das Darlehen bereits länger als zehn Jahre läuft. Dann besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Läuft der Baukredit noch keine zehn Jahre, kann die Bank Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinsen verlangen. Je nach Restschuld und Laufzeit des Baukredits können mehrere Tausend Euro Stornogebühr fällig werden. Entscheidend für die Kostenberechnung ist die Zinsdifferenz zwischen dem Zinssatz des Altdarlehens und dem aktuellen Marktzins. Ist der Marktzins deutlich niedriger als der bestehende Kreditzins und besteht eine lange Restlaufzeit, wird die Sache teuer.

2. Baukredit an den Käufer weiterreichen

Verkäufer müssen ein bestehendes Baudarlehen nicht zwingend kündigen. Möglich ist auch die Weitergabe des Kredits an den Verkäufer. In diesem Fall muss das finanzierende Kreditinstitut jedoch zustimmen. Dies wird die Bank aber nur tun, wenn sie den Käufer für kreditwürdig hält, er also über genügend Bonität verfügt und sich die Immobilie auch wirklich leisten kann. Für den Käufer lohnt sich die Übernahme des Baudarlehens, wenn die Kreditzinsen niedriger sind als die aktuellen Marktkonditionen. Aufgrund der zuletzt gestiegenen Kreditzinsen ist dies für jüngst abgeschlossene Darlehen der Fall. So zahlten Käufer für ein zehnjähriges Standarddarlehen im März 2015 teilweise nur 1,0 Prozent Sollzins, aktuell liegen die Top-Zinssätze darüber, beispielsweise bei Santander Bank (1,41 ), ING-Diba (1,46 ) und 1822 direkt (1,51 ).

3. Verschenken mit oder ohne Baukredit

Soll das Eigenheim innerhalb der Familie oder an einen Angehörigen verschenkt werden, so besteht die Möglichkeit, das Objekt mit oder ohne Darlehen weiterzureichen. Der Schenker muss dazu die finanzierende Bank vorab informieren. Schreibt der Eigentümer die Immobilie auf den Beschenkten um, tilgt aber weiterhin selbst den Baukredit, ist kein neuer Darlehensvertrag nötig. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Eltern eine Immobilie auf ihr Kind übertragen. Die Bank wird in diesem Fall keine Steine in den Weg legen, der neue Eigentümer muss lediglich die sogenannte Grundschuldzweckerklärung neu einholen. Soll das Eigenheim samt Baufinanzierung übertragen werden, besitzt die Bank ein Vetorecht. Erst nach erfolgreicher Bonitätsprüfung wird sie der Schenkung zustimmen. Das Baudarlehen geht dann mit allen Rechten und Pflichten auf den Beschenkten über.

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