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Hamburg: Handyvertrag bei Umzug ins Ausland vorzeitig kündbar

Hamburg : Handyvertrag bei Umzug ins Ausland vorzeitig kündbar

Wer ins Ausland zieht, kann seinen Mobilfunkvertrag vorzeitig kündigen. Allerdings verweigern dies einige Anbieter mit dem Argument, der Vertrag könne auch im Ausland noch genutzt werden.

Dies ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hamburg nicht rechtens, denn dem Vertragsbesitzer entstehen außerhalb Deutschlands meistens höhere Kosten.

Laut Telekommunikationsgesetz müssen die Anbieter beim Wechsel eines Wohnortes des Vertragspartners weiterhin die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen — und das zu den gleichen Preiskonditionen. Ist das nicht möglich, ist eine vorzeitige Kündigung möglich.

Ein Handyvertrag kann wegen veränderter Preiskonditionen jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten aufgelöst werden, erklärt Verbraucherschützerin Julia Rehberg. Das gilt für Umzüge aus beruflichen oder privaten Gründen.

(dpa)