Berlin : Handwerkerrechnungen müssen korrekt ausgestellt sein
Berlin Handwerkerrechnungen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, damit sie vom Finanzamt anerkannt werden. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam.
Die Rechnung muss den vollständigen Namen und die Anschrift von Unternehmen und Auftraggeber tragen. Art und Umfang der Bau- oder Handwerksleistung müssen eindeutig bezeichnet sein, ebenso der Zeitpunkt der Leistung.
Material- und Lohnkosten müssen aufgeschlüsselt werden, denn Materialkosten sind nicht absetzbar. Steuerzahler können für Handwerkerleistungen - etwa für Renovierungsarbeiten im und am Haus - rund 20 Prozent der Aufwendungen geltend machen. Das Finanzamt berücksichtigt davon aber maximal 1200 Euro im Jahr.