Düsseldorf : Gut geschützt mit dem Auto in die Ferien
Düsseldorf Autofahrer sind innerhalb Europas durch die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. In einigen Ländern ist die sogenannte Grüne Versicherungskarte als Nachweis einer Kfz-Haftpflicht zur Einreise erforderlich.
Auch wenn keine Vorschrift besteht, ist die Grüne Karte ein hilfreicher Reisebegleiter. Sie bescheinigt Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des Gastlandes und nennt Adressen von Regulierungshilfen.
Als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung empfehlen Versicherungsunternehmen den Abschluss einer Kasko-Police. Im Unterschied zur Kfz-Haftpflicht übernehmen Teil- und Vollkaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug.
Mit der Teilkasko sind zum Beispiel Schäden durch Sturm, Hagel, Brand, Überschwemmung, Haarwild sowie Entwendung, Raub und Unterschlagung versichert. Vollkaskoversicherungen übernehmen zudem Schäden aufgrund mut- und böswilliger Handlungen Dritter, zum Beispiel Schlüssel-Kratzer im Lack oder abgebrochene Antennen. Darüber hinaus hilft die Kasko, wenn Autofahrer im Ausland schuldlos in einen Unfall verwickelt werden und der Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung nur unvollständig oder sehr zögerlich ersetzt wird.
Eine preisgünstige Ergänzung zur Kfz-Versicherung ist ein Autoschutzbrief. Er bietet europaweit Pannen- und Unfallhilfe: vom Abschleppen über Fahrzeugrückholung bis hin zu Krankenrücktransport. Solche Deckungszusagen bieten Autoclubs, aber auch die Versicherer an. „Wer sein Auto per Fähre oder Autoreisezug transportieren lässt, sollte beachten, dass Eisenbahngesellschaften und Schiffsreeder für Transportschäden nur begrenzt haften”, erinnert Tanja Cronenberg von der Ergo-Versicherungsgruppe in Düsseldorf. Beim Abschluss einer Autoreisezug- und Fährversicherung ist der Wagen bis zur Rückgabe an den Besitzer gegen Verlust oder Beschädigung versichert.
Für gemietete Fahrzeuge gelten in vielen Urlaubsländern niedrigere Versicherungssummen als in Deutschland. Das kann bei einem Unfall teuer werden. Verursacht der Fahrer eines Mietwagens einen Unfall und gehen die Ansprüche des Geschädigten über diese Mindestsumme hinaus, muss er die Differenz selbst aufbringen. Davor schützt eine „Mallorca-Police”.