Berlin : Gültigkeit der Nichtveranlagungsbescheinigung prüfen
Berlin Steuerzahler können sich in bestimmten Fällen von der Abgeltungsteuer befreien lassen. Dazu müssen sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.
Die NV-Bescheinigung ist vor allem bei Verbrauchern vorteilhaft, die geringe Arbeits- oder Renteneinkommen haben, jedoch ein hohes Kapitalvermögen besitzen. Die NV-Bescheinigung wird dann erteilt, wenn abzusehen ist, dass in dem Jahr keine Einkommensteuer anfällt.
Wird diese Bescheinigung bei dem Geldinstitut vorgelegt, werden alle Kapitalerträge ohne Steuerabzug gutgeschrieben. Mit der NV-Bescheinigung bleiben auch Erträge über dem Sparer-Pauschbetrag steuerfrei. Da die NV-Bescheinigung in der Regel für drei Jahre gilt, sollte zum Jahreswechsel geprüft werden, ob sie noch gültig ist oder neu beantragt werden sollte.