Stuttgart : Gefälschtes Zeugnis kann noch nach Jahren Job kosten
Stuttgart Ein gefälschtes Zeugnis kann Beschäftigten auch mehrere Jahre nach ihrer Einstellung den Job kosten. Die Fälschung sei als arglistige Täuschung des Arbeitgebers zu werten, der damit den geschlossenen Arbeitsvertrag anfechten dürfe, entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 13. Oktober 2006, AZ: 5 Sa 25/06).
Im vorliegenden Fall hatte sich der klagende Arbeitnehmer im Jahr 1997 mit einem gefälschten Ausbildungszeugnis erfolgreich beworben. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung im Abschlusszeugnis hatte er von „ausreichend” auf „befriedigend” und das der mündlichen Prüfung von „befriedigend” auf „gut” gefälscht.
Erst nach über acht Jahren flog die Fälschung auf. Während dieser Zeit hatte der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Beschäftigten nicht beanstandet. Trotz dieses langen Zeitraums müsse der Kläger hinnehmen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis durch Anfechtung auflöse. Der Arbeitnehmer könne sich auch nach Jahren der Beschäftigung nicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen, denn die rechtliche Situation des Arbeitgebers sei nach wie vor beeinträchtigt.
Unter anderem sei im Falle einer Weiterbeschäftigung des klagenden Arbeitnehmers nicht auszuschließen, dass Außenstehende von dem Vorgang erführen.