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Neustadt/Weinstraße: Für Kindergeld keine Übersicht der Einkünfte mehr nötig

Neustadt/Weinstraße : Für Kindergeld keine Übersicht der Einkünfte mehr nötig

Um Kindergeld zu bekommen, müssen Eltern ab diesem Jahr nicht mehr die Einkünfte und Bezüge ihres volljährigen Kindes ermitteln.

Die bisherige Grenze von jährlich 8004 Euro ist damit aufgehoben. Darauf weist der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) in Neustadt an der Weinstraße hin. Bis Ende 2011 fiel der Anspruch auf Kindergeld für das gesamte Jahr weg, sobald die Bezüge über dem festgelegten Höchstbetrag lagen.

Wie bisher müssen Eltern aber die Grundvoraussetzungen für das Kindergeld nachweisen, wenn das Kind volljährig ist. Zu den Bedingungen zählen etwa eine Berufsausbildung, die Übergangs- oder Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz oder ein soziales Jahr. Auch während des neuen Bundesfreiwilligendienstes oder des internationalen Jugendfreiwilligendienstes besteht ein Anspruch, wie der VLH erklärt. Außerdem gibt es Kindergeld bei Arbeitslosigkeit bis zum 21. Lebensjahr.