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Biallos Ratgeber: Früher die Seele baumeln lassen können

Biallos Ratgeber : Früher die Seele baumeln lassen können

Bis 67 arbeiten? Nicht mit mir! Wer so denkt, sollte sich früh um sein Rentenkonto kümmern. Viele Rentenlücken können nämlich nur bis zum 45. Geburtstag geschlossen werden. Lücken auf dem Rentenkonto schaden vor allem, wenn es um den vorzeitigen Renteneintritt geht.

Denn dafür muss man mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen. Dabei zählen unter anderem auch „Anrechnungszeiten“. Dabei gibt es zwei wichtige Ausnahmen.

Ausnahme Nummer eins: Diese betrifft Schulzeiten zwischen 16 und 17. Dieses Schuljahr zählt – anders die Zeit danach – noch nicht als Anrechnungszeit. Damit startet das Rentenkonto schon mit einer Lücke. Diese Leerstelle kann man nachträglich jedoch noch durch freiwillige Beiträge schließen. Paragraf 207 SGB VI regelt dazu, dass der Antrag hierauf „bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden“ kann.

Ausnahme Nummer zwei: Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Geburtstag gelten zwar als Anrechnungszeit. Das gilt allerdings für maximal acht Jahre. Wer länger studiert, kann die dann bei der Rente entstehende Lücke ebenfalls nachträglich noch mit freiwilligen Beiträgen füllen – bis spätestens zum 45. Geburtstag.

Beitrag: Die Zahlungen können zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.246,20 Euro liegen. Auch wer lediglich den Mindestbeitrag zahlt, erkauft sich durch die Zahlung freiwilliger Beiträge vollwertige Versicherungszeit für einen frühzeitigen Renteneintritt. Zudem gibt es ein kleines Rentenplus: Für ein Jahr Mindestbeitrag steigt die spätere Rente nach jetzigem Stand um 4,45 Euro. „Die Beiträge können auch die Eltern oder Großeltern der Betroffenen übernehmen, am besten per Einzugsermächtigung“, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Den Antrag auf freiwillige Versicherung müssen die Betroffenen allerdings selbst stellen.

Antrag: Das Formular hierzu kann man im Internet herunterladen. Es nennt sich: „Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten (V 0080)“.

Manthey rät: „Am besten vereinbart man hierzu einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.“

Aktuelle Lücken: Alle anderen Rentenlücken können nur zeitnah gefüllt werden. Dies betrifft etwa Selbstständige, Hausfrauen und -männer oder Langzeiturlauber. Den Betroffenen bleibt jeweils nur bis zum 31. März Zeit, um freiwillige Beiträge für das Vorjahr zu zahlen. Das kann beispielsweise für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte wichtig sein. Bei den hierfür geforderten 45 Versicherungsjahren zählen Zeiten mit freiwilligen Beiträgen vollwertig mit.

Minijob: Eine noch preiswertere Möglichkeit zur Ansammlung von Versicherungszeiten bieten geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Dafür darf man allerdings die Rentenversicherungspflicht der Jobs nicht abwählen. Durch die Abwahl spart man wenig (maximal 16,20 Euro im Monat) und verliert viel.

Denn ein rentenversicherter Minijob zählt für die Rente als vollwertige Versicherungszeit. Dies gilt auch für einen „Mini-Mini-Job“ mit einem Monatsverdienst von beispielsweise 200 Euro. Denn die Zeit als Minijobber kann auch den Anspruch auf die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte verschaffen.

Hier finden Abonnenten unserer Zeitung die ausführliche Langfassung des Biallo-Ratgebers.