Berlin : Freistellungsaufträge vor Jahresende überprüfen
Berlin Sparern steht beim Gewinn durch Zinsen oder Wertpapiergeschäfte ein Freibetrag von jährlich 801 Euro zu. Bei gemeinsam veranlagten Paaren liegt der Freibetrag bei 1602 Euro.
In Anspruch genommen werden kann er allerdings nur, wenn der Bank ein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegt. Ansonsten wird Abgeltungsteuer fällig.
Sparer mit mehreren Bankverbindungen sollten vor dem Jahreswechsel ihre Freistellungsaufträge überprüfen, empfiehlt der Bundesverband deutscher Banken. Ist bei einem Auftrag möglicherweise noch Spielraum und ein anderer dagegen zu knapp bemessen, kann eine neue Aufteilung sinnvoll sein. Auch wenn eine Geldanlage ausläuft, lässt sich der dafür erteilte Freistellungsauftrag auf andere Anlagen verteilen.