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Luxemburg: EU-Richter: Auslandsspenden sind von der Steuer absetzbar

Luxemburg : EU-Richter: Auslandsspenden sind von der Steuer absetzbar

Spenden sind auch dann von der deutschen Steuer absetzbar, wenn sie an eine gemeinnützige Einrichtung im europäischen Ausland gehen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag.

Was genau unter „Gemeinnützigkeit” zu verstehen sei, könne Deutschland allerdings selbst entscheiden, unterstrichen die Richter. Im Grundsatz gelte, dass vergleichbare Einrichtungen im In- und Ausland auch steuerlich gleich behandelt werden müssten.

Geklagt hatte ein Mann aus dem nordrhein-westfälischen Lüdenscheid, der ein Senioren- und Kinderheim in Portugal mit einer Sachspende von über 18.000 Euro bedacht hatte. Das Finanzamt lehnte den Sonderausgabenabzug mit der Begründung ab, dass der Empfänger der Spende nicht in Deutschland ansässig sei.

Die Begünstigung dürfe nicht nur inländischen Einrichtungen vorbehalten werden, erklärten nun die Richter. Dies könne sich negativ auf die Spendenbereitschaft der Bürger auswirken. Dadurch werde letztlich das EU-Grundprinzip des freien Kapitalverkehrs eingeschränkt. (C-318/07)