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Aachen: Erstes eigenes Einkommen mit Lerneffekt

Aachen : Erstes eigenes Einkommen mit Lerneffekt

Bereits die Hälfte aller vier bis fünf Jahre alten Kinder erhält Taschengeld - im Schnitt zwölf Euro pro Monat. Das hat die Kids-Verbraucheranalyse 2011 des Kinderzeitschriften-Verlages Ehapa ergeben.

„Taschengeld ist wichtig, damit Kinder lernen, verantwortungsvoll mit Geld umzugehen”, sagt Kerstin Vogler, Diplom-Pädagogin und Referentin für Schuldenprävention beim Katholischen Verein für soziale Dienste in Dortmund. „Je eher desto besser.” Aber wie viel Taschengeld sollten die Sprösslinge bekommen - und in welcher Form?

Warum Taschengeld? Einen Rechtsanspruch auf Taschengeld gibt es nicht. Das regelmäßige kleine Einkommen gilt jedoch als pädagogisch sinnvoll. „Der Lerneffekt besteht darin, dass die Kinder sich das Geld über einen bestimmten Zeitraum einteilen müssen”, sagt Vogler. Sie bekommen ein Gefühl dafür, wie viel Dinge kosten. Sie lernen zunächst zu verzichten, auf ein Ziel hin zu sparen und Preise zu vergleichen. Taschengeld bedeutet Selbstständigkeit.

Auf welche Weise? Bis zum zehnten Lebensjahr sollte es das Geld wöchentlich geben. Danach sollten Kinder lernen, einen Monat finanziell planen zu können. „Später können Taschengeldkonten eine sinnvolle Sache sein, um Kinder an den Umgang mit Bank, Konto und Kontokarte heranzuführen”, sagt Vogler.

Wie viel Taschengeld? Der Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe hat eine Übersicht zusammengestellt, die sich an den Empfehlungen bundesdeutscher Jugendämter orientiert. Wie hoch das Taschengeld tatsächlich ausfällt, hängt aber natürlich von der finanziellen Situation der Familie ab. Während für Kindergartenkinder eine wöchentliche Gabe von 50 Cent empfohlen wird, sollten Grundschulkinder bis zum Alter von neun Jahren wöchentlich bis zu drei Euro bekommen. Danach wird empfohlen, das monatliche Taschengeld auf bis zu 70 Euro für 18-Jährige ansteigen zu lassen.

Worauf achten? Der Nachwuchs sollte sein Taschengeld pünktlich und regelmäßig bekommen. Es sollte weder zur Strafe gekürzt, noch zur Belohnung aufgestockt werden. „Konsequenz ist wichtig”, sagt Pädagogin Vogler. Wer gleich ein paar Euro hinterher gibt, da nach kurzer Zeit das Geld ausgegeben ist, bringt sein Kind um eine Lernmöglichkeit.

Was darf der Sprössling kaufen? Taschengeld sollte nicht für notwendige Ausgaben wie Schulmaterial gedacht sein. Kinder sollten selbst bestimmen dürfen, wofür sie es ausgeben - auch wenn die Einkäufe aus Erwachsenenperspektive zuweilen sinnlos erscheinen.

Taschengeldparagraf: Rein rechtlich sind Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr nicht geschäftsfähig. Hat sich ein Fünfjähriger ein Stofftier gekauft, können die Eltern verlangen, dass das Geschäft rückgängig gemacht wird. Danach sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Sie benötigen für fast alle Verträge die Zustimmung der Eltern. Dass sie zumindest kleine Einkäufe eigenständig erledigen können, regelt der sogenannte Taschengeldparagraf 110 BGB. Demnach bedürfen Einkäufe mit zweckgerichtetem Geld - etwa Kleidergeld - oder mit frei zur Verfügung stehendem Taschengeld keiner Zustimmung. Eine Zehnjährige kann also eigenständig etwa eine CD kaufen. Selbst mit elterlicher Zustimmung können Kinder keine Verträge eingehen, bei denen eine Art Darlehen aufgenommen wird”, sagt Michael Herte, Referent Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Dafür wäre das Einverständnis des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Das gilt beispielsweise für den Dispokredit oder einen Handyvertrag, durch den Kinder Schulden anhäufen können.