Berlin : Einladungen und Geschenke von der Steuer absetzen
Berlin Ab sofort können alle Arbeitnehmer die Kosten für berufliche Essenseinladungen und Geschenke von der Steuer absetzen. Bislang war das nur für Beschäftigte mit einem erfolgsabhängigen Gehalt möglich.
Wie die Zeitschrift „Guter Rat” in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, erwarten die Finanzämter in der Steuererklärung allerdings für jedes Geschenk und jede Einladung eine genaue Begründung. Nur der Vermerk „Geschäftsgespräch” reiche dem Fiskus nicht.
Ein möglicher Vertragsabschluss oder die Erwartung einer Beförderung seien jedoch im Fall des Falles ausreichende Gründe für Bewirtungskosten und Geschenke.