Berlin : Doppelte Haushaltsführung: Studenten können Zweitwohnung absetzen
Berlin Wer für das Zweitstudium in eine andere Stadt zieht, kann die Wohnkosten unter Umständen steuerlich geltend machen. Voraussetzung hierfür: Es handelt sich um eine doppelte Haushaltsführung. Das bedeutet, dass der Student auch in der Heimatstadt noch einen eigenen Hausstand haben muss.
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„Wer zu Hause bei seinen Eltern wohnt, hat noch keinen eigenen Hausstand”, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, können monatlich bis zu 1000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.