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Hamm: Die Lebensversicherung wird nur an den Bezugsberechtigten ausgezahlt

Hamm : Die Lebensversicherung wird nur an den Bezugsberechtigten ausgezahlt

Ein Testament sollte transparent, klar und einfach gestaltet werden. Nur so können unnötige Streitereien zwischen Hinterbliebenen vermieden werden. Manchmal kann es sich lohnen, dafür Vereinbarungen in abgeschlossenen Versicherungsverträgen anzupassen.

Ein Beispiel dafür ist die Lebensversicherung. Darauf weist die Westfälische Notarkammer in Hamm hin. Denn die Versicherungssumme wird im Todesfall des Versicherungsnehmers an die Person ausgezahlt, die im Vertrag als Bezugsberechtigter eingetragen ist.

Diese Person muss nicht zum Kreis der Erben gehören. Falls sie jedoch ein Pflichtberechtigter ist, werden die Leistungen der Lebensversicherung auf ihren Pflichtteilsanspruch angerechnet. Das kann zu Streitereien führen. Um die Nachfolge-Planung transparenter zu gestalten, kann der Versicherungsnehmer die Bezugsberechtigung beim Versicherungsunternehmen schriftlich widerrufen. Dann würden die Leistungen der Lebensversicherung in den Nachlass fließen und somit den Erben zugutekommen.

(dpa)