1. Leben
  2. Geld und Recht

München: Buchtipp: „Gekündigt, was nun?”

München : Buchtipp: „Gekündigt, was nun?”

Die unerfreuliche Nachricht von der Kündigung stellt Arbeitnehmer vor viele Fragen. Welche Chancen hat man, sich gegen die Kündigung zu wehren? Lohnt sich der Gang zum Arbeitsgericht? Wie geht es nach der Kündigung weiter?

Die erfahrene Arbeitsrichterin Barbara Dyrchs gibt in ihrem kompakten Ratgeber „Gekündigt - was nun?” Antworten auf die 100 wichtigsten Fragen rund ums Thema Kündigung.

Spricht der Arbeitgeber zum Beispiel eine fehlerhafte Kündigung aus - etwa mit einer falschen Kündigungsfrist oder durch eine Person ohne Vollmacht, könne der Betroffene eine Kündigungsschutzklage erheben. Dyrchs rät bei rechtlichen Schritten, immer rasch zu handeln. Eine Arbeitsschutzklage beispielsweise sei nur innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung möglich.

Bei einer unwirksamen Kündigung hat der Betroffene nach Angaben der Autorin einen Anspruch auf Lohnnachzahlung. Dieser gelte für die Zeit, die er von der Kündigung an bis zum Wiedereintritt trotz Kündigungsschutzklage nicht beschäftigt wurde. Ist die Kündigung rechtens, so müsse der Arbeitgeber dem Gekündigten in jedem Fall ein Arbeitszeugnis ausstellen.

Barbara Dyrchs: „Gekündigt - was nun?”, C. H. Beck, 2011, 6,80 Euro, ISBN: 978-3406624759