Böllerschäden am Auto - wer zahlt?
Für ungezählte Autobesitzer endet der Wunsch nach einem „Guten Rutsch” ins neue Jahr mit einem üblen Schaden. Ihr Auto wird Opfer von Böllern, Raketen oder von Angetrunkenen. Rund 38 Millionen Euro zahlen die deutschen Versicherer jedes Jahr für Schäden durch brennende Adventskränze, Weihnachtsbäume und verunglückte Silvesterknaller. Sind die Feuerwerkskörper auch eine ernstzunehmende Gefahr für parkende Autos?
„Grundsätzlich ist die Karosserie eines Personenwagens durch handelsübliche Silvesterraketen kaum gefährdet”, gibt Maximilian Maurer vom ADAC in München etwas Entwarnung. Wenn Reste oder ausgebrannte Raketen auf die Autos fallen, sind keine größeren Beschädigungen zu befürchten.
Auch dass das Auto Feuer fängt, ist im Grunde ausgeschlossen. Werden die Kracher jedoch aus kurzer Entfernung auf ein Auto oder in das Innere eines Pkw geworfen, können größere Schäden an Lack, Scheiben oder Inneneinrichtung entstehen.
Auf frischer Tat ertappt, haftet der Verursacher in jedem Fall für den entstandenen Schaden. Seine Privathaftpflichtversicherung muss die Reparaturkosten begleichen, aber nur dann, wenn der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Wird das mitternächtliche Malheur erst im nächsten Tageslicht entdeckt, kann erfahrungsgemäß der Übeltäter nicht mehr ermittelt werden, und der Schaden ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung. „Bei einem unbekannten Täter ist es aber auf jeden Fall sinnvoll, den angerichteten Schaden vor dem Gang zur Versicherung der Polizei anzuzeigen”, empfiehlt Johannes Hübner, Sprecher des Automobilclubs von Deutschland (AvD).
Ein wenig kompliziert ist die Rechtslage, wenn Kinder mit Böllern gespielt und Schäden angerichtet haben. „Ein Kind unter sieben Jahren haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die es anrichtet”, erläutert der Kornwestheimer Rechtsanwalt Michael Winter: „Wenn jedoch die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, wird der Schaden von deren Privathaftpflicht beglichen. Das Versäumnis muss freilich nachgewiesen werden.”
„Autofahrer sollten prinzipiell Vorsorge gegen Silvesterschäden treffen”, meint AvD-Mitarbeiter Hübner: „Man sollte dort parken, wo erwartungsgemäß nicht mit viel Knallerei zu rechnen ist, abseits der Straßen etwa, in Höfen oder Unterständen. Wer nicht kaskoversichert ist, sollte sein Auto zwischen Mitternacht und ein Uhr sogar am besten im Auge behalten.” Da empfiehlt es sich, einige Tage vor dem Jahreswechsel bei einem abendlichen Spaziergang in der Umgebung nach geeigneten Parkmöglichkeiten Ausschau zu halten.
Cabriofahrer müssen zu Silvester besonders aufpassen. Ihre Teilkaskoversicherung zahlt Schäden am Dach durch glimmende Raketenreste nämlich in aller Regel nicht. Für einen Teilkaskoschaden muss schon ein offenes Feuer ausbrechen. Ansonsten greift hier nur die Vollkaskoversicherung.