Berlin : Bildungsprämie soll Qualifikation von Geringverdienern verbessern
Berlin Die Bildungsprämie ist ein vergleichsweise neues Werkzeug im Instrumentenkasten der Weiterbildungsförderung. Seit 1. Dezember 2008 können Geringverdiener einen Zuschuss von 154 Euro für ihre berufliche Weiterbildung bekommen.
Voraussetzung ist, dass sie zur Finanzierung der Kurs- und Prüfungsgebühren mindestens den gleichen Betrag aus eigener Tasche beisteuern. Bislang noch nicht umgesetzt sind die ebenfalls von der Bundesregierung beschlossenen Weiterbildungsdarlehen für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen sowie Pläne zum so genannten Weiterbildungssparen.
Die Bildungsprämie können nur Erwerbstätige erhalten, die weniger als 17 900 Euro im Jahr verdienen. Bei Ehepaaren gilt eine Obergrenze von 35 800 Euro. Die Förderung richtet sich nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch an Selbstständige, Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit sowie Minijobber. Arbeitslose und andere Nicht-Erwerbstätige sind von der Bildungsprämie ausgeschlossen, nicht jedoch so genannte „Aufstocker”, die neben ihrem Erwerbseinkommen Hartz-IV-Leistungen beziehen.
Allerdings gibt es die Prämie nicht für jede beliebige Weiterbildung. So ist die Förderung eines Trainings im Betrieb des eigenen Arbeitgebers ebenso ausgeschlossen wie die Finanzierung allgemeiner Bildungsangebote, beispielsweise eines nicht berufsbezogenen Sprachkurses. Auch für Fachtagungen, Kongresse oder Messen werden keine Gutscheine ausgestellt.
Um die Bildungsprämie zu bekommen, müssen sich Interessierte in einer anerkannten Beratungsstelle persönlich vorstellen. Dort wird nicht nur geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind, sondern auch, ob die angestrebte Weiterbildung sinnvoll ist. Ist beides der Fall, stellt der Berater einen Prämiengutschein aus.
Auf dem Gutschein stehen neben dem angestrebten Weiterbildungsziel mindestens drei geeignete Weiterbildungsanbieter. Der Gutschein kann nun bei einem der genannten Bildungsträger eingelöst werden. Während das Antragsverfahren für Weiterbildungsinteressierte vergleichsweise unkompliziert ist - neben Personalausweis, Steuerbescheid und gegebenenfalls einer Arbeitserlaubnis sind keine weiteren Papiere vorzulegen - dürfte das vorgeschriebene Beratungsgespräch viele vor Probleme stellen. Denn noch ist das Netz der Beratungsstellen keineswegs engmaschig.
So müssen Weiterbildungsinteressierte in Bayern oder Niedersachsen mitunter 100 Kilometer und mehr bis zum nächsten Berater fahren. In Mecklenburg-Vorpommern ist bislang keine einzige Beratungsstelle verzeichnet.