Biallos Ratgeber : Zahlungsmoral zahlt sich immer aus
Aachen Stuft die Schufa die Zahlungsmoral eines Kunden als negativ ein, können Verträge platzen – ob für Kredit, Handy oder Wohnungsmiete. So kriegen Verbraucher negative Schufa-Einträge wieder los.
So arbeitet die Schufa: Bei jeder Kreditanfrage, bei jedem Leasingvertrag, bei Girokontoeröffnungen oder Registrierungen bei Versandhändlern greift die Schufa, die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Sie sammelt Daten über den jeweiligen Kunden. Daraus ermittelt sie seine Bonität. Diese Einschätzung stellt sie den Unternehmen zur Verfügung, die der Schutzgemeinschaft angehören, etwa Banken, Sparkassen, Händlern, Telekommunikationsunternehmen oder Energieversorgern.
Bonität: Die Schufa sammelt positive wie negative Einträge über die Zahlungsmoral von Verbrauchern. Daraus ermittelt sie einen sogenannten Score, einen Wahrscheinlichkeitswert, der aussagen soll, wie groß die Kreditwürdigkeit ist. „Wie sich der Score zusammensetzt und wie Banken daraus auf die Kreditwürdigkeit schließen, bleibt völlig unklar. Solange der Score positiv ist, bieten die Anbieter ihre Verträge rasch und unkompliziert an“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Negative Einträge können jedoch genau das Gegenteil bewirken: Verbraucher erhalten einen Kredit nur zu schlechten Konditionen, die Bank verweigert ihn gänzlich oder auch ein Mietvertrag kommt nicht zustande.
Negative Einträge: Verbraucher sollten negative Schufa-Einträge vermeiden. Das heißt: Rechnungen pünktlich bezahlen, Kredite termingerecht tilgen, Kreditlinien nicht überziehen. Ungünstig ist es, wenn Verbraucher nach zwei Mahnungen die Rechnungen immer noch nicht bezahlt haben. Bevor es allerdings zum Schufa-Eintrag kommt, muss der Gläubiger seinen Schuldner informieren. Auflistungen in öffentlichen Schuldnerverzeichnissen schlagen ebenso bei der Schufa auf. „Deshalb ist es wichtig, dass Verbraucher sich gegen unberechtigte Forderungen, etwa von Inkassobüros, rechtzeitig zur Wehr setzen“, sagt Nauhauser. Die Verbraucherzentralen unterstützen Betroffene mit einem kostenlosen Online-Inkasso-Check.
Einträge löschen: Die meisten Schufa-Einträge werden nach drei Jahren wieder gelöscht. Angemahnte, aber schnell beglichene Rechnungen über Beträge, die unter 2000 Euro liegen, können Verbraucher vorzeitig löschen lassen. Den Zahlungsnachweis muss der Gläubiger bei der Schufa melden. Der Schufa unterlaufen beim Datensammeln auch mal Fehler. Manches wird nicht gelöscht oder Einträge wurden irrtümlicherweise der falschen Person zugewiesen. „Ich kann jeden nur ermuntern, sich eine kostenfreie Auskunft über die eigenen Schufa-Einträge geben zu lassen“, sagt Nauhauser. Das steht jedem einmal im Jahr kostenfrei zu.
Selbstauskunft: Eine kostenlose Selbstauskunft kann man online anfordern unter www.meineschufa.de. „Sie sollten darauf achten, auch tatsächlich die kostenfreie Auskunft anzufordern“, sagt Nauhauser. Die kostenlose Variante nennt sich „Datenkopie nach Artikel 15 DS-GVO“. Bei Fehlern sollten Verbraucher sich schriftlich an die Schufa wenden und die Fehlerkorrektur einfordern. Viele Vermieter verlangen eine Schufa-Auskunft. Muss es schnell gehen, müssen Verbraucher auf die spezielle Schufa-Auskunft für den Vermieter für 29,95 Euro zurückgreifen. Die kostenlose Selbstauskunft kann zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit beanspruchen.