Aachen : Biallos Ratgeber: Was die Pflegereform 2015 im Detail bedeutet
Aachen Ab Januar 2015 gibt es mehr Geld für Pflegebedürftige und bessere Leistungen für pflegende Angehörige. Vor allem wird es leichter, Beruf und die Pflege von Angehörigen miteinander zu vereinbaren. Für Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, gelten künftig folgende Freistellungsregeln:
Bezahltes „Krisenmanagement“: Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben das Recht, sofort für bis zu zehn Arbeitstage vom Job freigestellt zu werden, wenn ein Angehöriger — etwa nach einem Schlaganfall — plötzlich „voraussichtlich“ pflegebedürftig wird. Neu dabei ist: In dieser Zeit gibt es ein „Pflegeunterstützungsgeld“. Dieses ersetzt rund 90 Prozent des Nettogehalts.
Familienpflegezeit: Bislang waren pflegende Arbeitnehmer auf das Wohlwollen ihrer Chefs angewiesen, wenn sie wegen der Pflege eines Angehörigen ihre Arbeitszeit verkürzen wollten. Nun besteht in Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten ein Rechtsanspruch auf bis zu 24 Monate Familienpflegezeit — aber nur, wenn der zu pflegende Angehörige mindestens in Pflegestufe 1 eingruppiert ist (nicht bei Pflegestufe 0). Das Minus beim Lohn wird nun durch ein staatliches Darlehen teilweise ausgeglichen. Dieses muss in Raten zurückgezahlt werden. Unverändert gilt: Die Rest-Arbeitszeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche betragen.
Auszeit vom Job: Wenn eine Verkürzung der Arbeitszeit nicht reicht, besteht nach wie vor die Möglichkeit, eine bis zu sechsmonatige Auszeit vom Job zu nehmen. Das regelt das Pflegezeitgesetz. Dieser Rechtsanspruch besteht in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten. Hier gilt also nicht die 25-Beschäftigten-Regel wie in der Familienpflegezeit. Zu den günstigeren arbeitsrechtlichen Regelungen für pflegende Arbeitnehmer passt die Erweiterung der ambulanten Pflegeleistungen und deren Erhöhung um vier Prozent.
Mehr Geld für häusliche Pflege: Zu Hause lebende Pflegebedürftige können sich zwischen Pflegegeld oder Leistungen von Pflegediensten entscheiden. Bei Pflegestufe II gibt es beispielsweise ab 2015 pro Monat 18 Euro mehr Pflegegeld. 458 Euro stehen dann dafür zur freien Verfügung. Alternativ dazu können Leistungen eines professionellen Pflegedienstes im Wert von 1144 Euro in Anspruch genommen werden. Man kann aber auch zum Beispiel das halbe Pflegegeld wählen — und dafür die Hälfte der möglichen professionellen Hilfen nutzen.
Mehr Leistungen für Tagespflege: Ab 2015 können alle zu Hause lebenden Pflegebedürftigen eine Tagespflegeeinrichtung besuchen, ohne dass dafür andere Leistungen gekürzt werden. Wer Pflegestufe II hat, dem stehen beispielsweise zusätzlich zu den Leistungen eines ambulanten Dienstes monatlich noch bis zu 1144 Euro für die Tagespflege zur Verfügung. Die Berliner Grafikerin Elvira S., die ihre pflegebedürftige Mutter (89) betreut, nutzt eine solche Einrichtung heute schon: „Morgens um halb zehn, auf dem Weg zur Arbeit, bringe ich meine Mutter dort vorbei, und nach meinem Arbeitsende um 15 Uhr hole ich sie wieder ab.“ Die 89-jährige Mutter verbringt dort den Tag — gemeinsam mit anderen Pflegebedürftigen und betreut durch qualifiziertes Pflegepersonal. Für die Mutter ist das eine interessante Abwechslung, für ihre Tochter eine Entlastung. „Solche Tagespflege-Einrichtungen werden durch die zusätzlichen Leistungen der Pflegekassen künftig noch attraktiver“, meint Markus Siegmann, Pflegeberater bei der Knappschaft. Er rät: „Bevor man sich für eine Einrichtung entscheidet, sollte man erst mal einen Tag kostenlos hineinschnuppern.“ Informationen über passende Tagespflegeeinrichtungen erhält man bei den örtlichen Pflegeberatungsstellen und Pflegestützpunkten.