Aachen : Biallos Ratgeber Riester-Sparen: Jetzt rechtzeitig die Zulagen sichern
Aachen 56 Prozent der Riester-Sparer verschenkten 2007 fast eine Milliarde Euro an Fördergelder, so eine Auswertung des Forschungszentrums Generationenverträge der Uni Freiburg. Jeder vierte Beitragszahler stellte keinen Zulagenantrag. 664 Millionen Euro Förderung wurden nicht abgerufen, weitere 313 Millionen nicht ausgezahlt wegen zu geringer Beitragszahlungen.
„Um kein Geld zu verschenken, sollten Riester-Sparer einen Dauerzulagenantrag über ihren Anbieter stellen und ihre Sparraten regelmäßig dem Einkommen angleichen”, rät Rentenexperte Professor Bernd Raffelhüschen von der Uni Freiburg. Wichtig: Ende 2010 läuft die Frist für Zulagenanträge für das Jahr 2008 aus. Wie flexibel sind Riester-Verträge?
Beiträge: „Es empfiehlt sich jährlich vier Prozent der beitragspflichtigen Vorjahreseinkünfte einzuzahlen, weil nur dann volle Zulagen fließen”, so Udo Rössler, Sprecher Vorsorge bei Allianz Leben. Zu niedrige Beiträge lassen sich mit Sonderzahlungen jederzeit ausgleichen. Umgekehrt gilt: Wer in finanziellen Schwierigkeiten steckt, kann seinen Vertrag beitragsfrei stellen - bei manchem Anbieter geht das bis zu zwei Jahre.
„Fließen keine Einzahlungen im Beitragsjahr, entfallen Riester-Zulagen und der Sonderausgabenabzug”, warnt Rössler. Und einige Anbieter berechnen für die Beitragsfreistellung Gebühren. Positiv: Riester-Beiträge kann man jederzeit aufstocken. Einzahlungen über 2100 Euro pro Jahr bleiben aber ungefördert. Ein Vorteil gilt für alle Riester-Zahlungen: Während der Sparphase bleiben Guthaben von Abgeltungsteuer verschont - das optimiert die Kapitalbildung.
Vertragssplitting: Die Riester-Förderung kann man auf zwei separate Verträge verteilen. So lässt sich etwa ein Rentensparplan und ein Riester-Bausparvertrag kombinieren. Die Höhe der Förderung verdoppelt sich deswegen aber nicht, Zulagen und Steuervorteile werden lediglich gesplittet, es fallen aber doppelte Vertragskosten an.
Anbieter-/Produktwechsel: Der Wechsel vom Bank- zum Fondssparplan oder zur Rentenversicherung ist kein Problem, Riester-Verträge sind mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Beim Vertragstausch wird das angesammelte Kapital übertragen. Der neue Vertrag muss aber ein Riester-Vertrag sein, sonst sind Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen!
Merten Larisch von der Verbraucherzentrale Bayern verweist auf Kostennachteile: „Gezahlte Provisionen und Abschlussgebühren sind verloren, außerdem fallen Stornokosten an.” Zudem können Kursdellen bei Fonds das Mitnahmekapital schmälern - die Riester-Beitragsgarantie greift nur zum Vertragsende. Bei neuen Versicherungsverträgen sind die Garantiezinsen inzwischen von 3,25 auf 2,25 Prozent gefallen.
Weitere Falle: „Heutige Unisextarife führen bei gleichem Beitrag für Männer zu einer niedrigeren Rente als Altverträge vor 2006”, warnt Vorsorgeexperte Rössler. Fallstricke lauern auch bei Wohn-Riester-Krediten: „Bei Kündigung während der Finanzierungsphase droht Vorfälligkeitsentschädigung und der Verlust der Förderung”, mahnt Larisch. Erst nach zehn Jahren sind Hypothekendarlehen ohne Strafgebühr kündbar. Der Umstieg von einem Renten- zu einen Wohn-Riester-Vertrag geht hingegen problemlos.
Auszahlphase: Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente kann die Riester-Rente bereits ab dem 60. Lebensjahr starten, und es sind bis zu 30 Prozent des Guthabens sofort auszahlbar. Auswanderer können ihre Riester-Rente ins EU-Ausland überweisen lassen, auch der Eigenheim-Erwerb innerhalb der EU ist erlaubt.