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Aachen: Biallos Ratgeber: Mehr Zuschuss für Mieter und Eigentümer

Aachen : Biallos Ratgeber: Mehr Zuschuss für Mieter und Eigentümer

Viele Mieter profitieren von der jüngsten Wohngeldreform. Doch nicht nur sie, auch Eigentümer erhalten höhere Lastenzuschüsse.

Die jüngste Wohngeldreform Anfang 2016 beschert rund 870.000 Haushalten in Deutschland mehr Geld. Die Wohnzuschüsse für einen Zwei-Personen-Haushalt stiegen laut Bundesbauministerin Barbara Hendricks um durchschnittlich 71 Euro pro Monat. Lag der Durchschnittsbetrag im vergangenen Jahr bei 115 Euro, so stieg er jetzt auf 186 Euro monatlich an.

So kommen Sie zur billigeren Miete:

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der entweder zur monatlichen Miete gezahlt wird oder zur Tilgung eines selbst bewohnten Eigenheims. Bei Bedürftigkeit wird das Wohngeld für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Für Folgejahre müssen Sie den Zuschuss neu beantragen.

Ob und wie viel Geld einem Antragsteller zusteht, hängt ab von

Beispiel Rentner: Klaus S. aus Hamburg lebt allein in einer Zwei-Zimmer-Wohnung, die ihm monatlich 500 Euro Kaltmiete kostet. Seine monatliche Rente beträgt 1.030 Euro brutto. Bislang erhielt er kein Wohngeld, seit der Wohngeldreform stehen ihm jedoch monatlich 66 Euro zu.

Beispiel Arbeitnehmer: Monika M. verdient als Einzelhandelskauffrau in Berlin monatlich 2.700 Euro brutto. Dazu bekommt sie für ihre drei Töchter Kindergeld. Dieses findet jedoch beim Wohngeld-Antrag keine Berücksichtigung. Der Ehemann ist derzeit nicht erwerbstätig. Bei einer Kaltmiete von 750 Euro steht der fünfköpfigen Familie aktuell 270 Euro Wohngeld zu. Das ist dank Wohngeldreform ein finanzielles Plus von 164 Euro, denn im vergangenen Jahr gab es nur 106 Euro.

Bis zu welchem Einkommen lohnt der Wohngeldantrag?

Die Einkommensgrenzen für Wohngeld schwanken von Region zu Region. Ein Antrag auf Wohngeld kann sich zum Beispiel für Familien mit drei Kindern bis zu einem Einkommen von 3.590 Euro brutto im Monat lohnen. Bei zwei Kindern reicht die Spanne bis zu einem Bruttoeinkommen von 3.170 Euro monatlich. Diese Werte gelten für Regionen mit sehr hohen Mieten -; etwa für München oder Stuttgart. In ländlichen Regionen sind die Grenzen niedriger.

Nicht nur die Region entscheidet über die Zuschusshöhe, auch Werbungskosten oder Kinderbetreuungskosten beeinflussen das Wohngeld. Grund: Hohe Kosten mindern das beim Wohngeld anrechenbare Einkommen.

Mehr Geld in Hamburg, Düsseldorf, Köln und anderswo

Profiteure der Reform sind vor allem Mieter in Großstädten. Hier wirkt sich die ebenfalls zum 1. Januar 2016 erfolgte Einordung in (höhere) Mietenstufen aus, durch die höhere Mieten als förderungsfähig gelten. So steigen Hamburg, Düsseldorf, Freiburg, Köln und Mainz nun von Mietenstufe V in die höchste Stufe VI. In diesen Städten haben nun sehr viele Mieter erstmals einen Anspruch auf Wohngeld.

Niedrige Hürden

Die Ämter prüfen nicht, ob etwa ein Auto oder die Größe und Ausstattung der Wohnung eines Antragstellers angemessen sind. Auch nach Ersparnissen und Vermögen wird in den -; regional unterschiedlichen -; Wohngeldanträgen in der Regel nicht gefragt. Ebenso muss niemand seine Ersparnisse oder Rücklagen fürs Alter offenlegen. Erhebliches Vermögen steht allerdings -; so die Wohngeldbroschüre des Bundesbauministeriums -; einem Wohngeldanspruch entgegen.

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