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Aachen: Biallos Ratgeber: Hausratversicherung gehört auf den Prüfstand

Aachen : Biallos Ratgeber: Hausratversicherung gehört auf den Prüfstand

Die Hausratversicherung gehört regelmäßig auf den Prüfstand. Ist der Tarif veraltet, erhält man im Schadensfall zu wenig Geld. Neuere Tarife bieten mehr Leistung — oft für weniger Beitrag.

Auch wenn man mal klein angefangen hat, irgendwann wird der Hausrat immer hochwertiger: Das Ikea-Sofa weicht der Designer-Couch, jedes Familienmitglied verfügt über einen eigenen Computer. Immer gleich geblieben ist dagegen der Hausratschutz.

Das ist nachlässig. „In den letzten Jahren haben sich die Versicherungsbedingungen zugunsten des Kunden verbessert“, sagt Bianca Boss, Versicherungsexpertin vom Bund der Versicherten.

Elementarschadenschutz: Früher hat niemand einen Elementarschadenschutz als Extra zur Hausratversicherung abgeschlossen, wenn man nicht in einem Überschwemmungsgebiet gewohnt hat. Heute wird der Schutz jedem empfohlen.

Denn das Risiko von Starkregen ist in den letzten Jahren deutlich höher geworden. Den Schutz gibt es nur in Verbindung mit der Hausratpolice. Immer mehr Unternehmen bieten den Elementarschadenschutz inzwischen als Zusatzbaustein in der Hausratversicherung an, der dann bewusst vom Kunden abgewählt werden muss, wenn er verzichten möchte.

Grobe Fahrlässigkeit: „Ältere Verträge enthalten dieses Extra nicht — in neueren ist es inzwischen Standard“, sagt Boss. Es ist ein Detail mit großer Wirkung: Der Versicherer sollte auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Das heißt: Handelt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig, etwa weil er eine Kerze unbeaufsichtigt brennen lässt und es dadurch zu einem Wohnungsbrand kommt, wird trotzdem zu einhundert Prozent Versicherungsschutz gewährt. Um grob fahrlässig zu handeln, muss man nicht mal besonders unachtsam sein: Es genügt, die Waschmaschine laufen zu lassen und die Wohnung zu verlassen. Kommt es dann zu einem Wasserschaden, müssen Kunden mit älteren Verträgen mit erheblichen Abzügen rechnen.

Fahrräder: Fahrräder werden immer häufiger zu Wertgegenständen. Sie sind in der Hausratversicherung integriert und vor Einbruchdiebstahl geschützt, wenn sie aus einem geschlossenen Gebäude — z.B. der Garage — entwendet werden. Will man sie auch im Freien versichern, kann man sie gegen einen Beitragszuschlag in die Hausratversicherung einschließen. In älteren Policen ist der Diebstahl dann in der Regel zwischen sechs und 22 Uhr gedeckt, später in der Nacht nur noch, wenn das Rad noch in Gebrauch ist. „Neuere Policen versichern das Rad auch rund um die Uhr“, sagt Boss.

Versicherungssumme: Was man vor zehn Jahren als Gesamtwert des Hausrats angegeben hat, ist vermutlich längst überholt. Ist über die Jahre Wertvolles dazu gekommen wie zum Beispiel eine hochwertige technische Ausstattung oder aber auch ein Erbstück, lohnt es sicht, die Versicherungssumme neu zu berechnen. Entweder detailliert über eine Inventarliste oder über einen Pauschalbetrag pro Quadratmeter. Wichtig ist, das Hab und Gut regelmäßig abzufotografieren und die Bilder als Beweismittel zu archivieren: „Wer im Schadensfall nicht beweisen kann, dass er teuren Schmuck, Bilder oder Fahrräder besessen hat, erhält unter Umständen keine Versicherungsleistung“, warnt Boss.

Auf diese Details kommt es an: Elementarschadenschutz abschließen, grobe Fahrlässigkeit versichern, auf weltweite Gültigkeit bei Außendeckung achten, Überspannungsschäden versichern, Versicherungssumme dem aktuellen Wert des Hausrats anpassen, Inventarliste anlegen (z.B. in Form von Fotos), Rechnungen von hochwertigen Gegenständen aufbewahren., Gefahrenerhöhungen melden, die Einbruchrisiko erhöhen.

Hier finden Abonnenten unserer Zeitung die ausführliche Langfassung des Biallo-Ratgebers