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Aachen: Biallos Ratgeber: Für die Geldanlage gelten neue Spielregeln

Aachen : Biallos Ratgeber: Für die Geldanlage gelten neue Spielregeln

Ab 2018 sollen Fonds anders besteuert werden. Bislang werden Fondsanleger wie Direktanleger behandelt, das heißt, nur der Anleger wird besteuert, aber nicht der Fonds. Künftig sollen erstmalig in deutschen Fonds bestimmte Erträge belastet werden.

Zum Ausgleich werden Ausschüttungen aus Fonds und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen bei der Abgeltungsteuer für Privatanleger teilweise steuerfrei gestellt. Die neuen Spielregeln für Anleger.

Steuerpflicht: Geändert wird vor allem das Besteuerungsprinzip. Künftig sollen inländische Fonds 15 Prozent Körperschaftsteuer auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien zahlen. Bislang bleiben diese Erträge im Fonds selbst steuerfrei. Erst der Anleger muss darauf Abgeltungsteuer zahlen.

Als Ausgleich für die neue Besteuerung auf Fondsebene werden für den Anleger Ausschüttungen und Verkaufsgewinne zum Teil von der Abgeltungsteuer befreit. Für Privatanleger in Aktienfonds sind 30 Prozent steuerfrei, in Mischfonds 15 Prozent und in offenen Immobilienfonds 60 Prozent oder 80 Prozent, wenn der Investitionsschwerpunkt im Ausland liegt.

Andere Erträge wie Verkaufsgewinne aus Wertpapieren, ausländische Dividenden oder Immobilienerträge, Gewinne aus Termingeschäften und Zinserträge bleiben wie bisher auf Fondsebene steuerfrei und werden erst beim Anleger versteuert. Rentenfonds sind deshalb von der Reform nicht betroffen. Auch zertifizierte Altersvorsorgeverträge wie Riester- und Rürup-Fondsparpläne bleiben weiterhin in der Ansparphase komplett steuerbefreit. Das Finanzamt hält erst später in der Auszahlungsphase die Hand auf.

Thesaurierung: Leichter wird die Steuererklärung für Anleger mit ausländischen thesaurierenden Fonds. Das sind Fonds, die wenig oder gar nichts ausschütten und die erzielten Erträge im Fondsvermögen ansammeln. Für solche Fonds ermittelt die depotführende Stelle künftig zum Jahresende die Vorabpauschale, auf die Anleger Abgeltungssteuer zahlen müssen.

Fällige Steuern werden dann vom Kundenkonto des Anlegers abgebucht. Beim Verkauf der Fondsanteile verrechnen die depotführenden Stellen automatisch die bereits besteuerten Vorabpauschalen mit dem Verkaufsgewinn, damit der Anleger nichts doppelt versteuert.

Privileg fällt: Fondsanteile, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2017 steuerfrei verkauft oder an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden. Kursgewinne, die ab 1. Januar 2018 auf diese alten Anteile neu entstehen, bleiben künftig nur noch bis zu einem Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger steuerfrei. Darüber hinaus verlangt das Finanzamt dann Abgeltungsteuer.

Verlierer: Nicht für alle Steuerzahler hat die Reform Vorteile. Kleinsparer, die den eigenen Sparerpauschbetrag nicht ausschöpfen, haben von den Teilfreistellungen keinen Vorteil, müssen aber geringere Ausschüttungen ihres Fonds hinnehmen. Das gilt auch für Steuerzahler, die mit Hilfe einer Nichtveranlagungsbescheinigung steuerfreie Kapitalerträge erzielen.

Nachteile erleiden definitiv auch Sparer mit fondsgebundenen oder klassischen Lebens- oder Rentenversicherungen oder Fondsanlagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Bei diesen steuerprivilegierten Geldanlagen läuft die Teilfreistellung der Fondserträge ins Leere, die geringeren Ausschüttungen der Fonds aufgrund der Steuervorbelastung von 15 Prozent schmälern aber die Ertragsaussichten dieser Produkte.

Wie reagieren? Erstmal Ruhe bewahren. Ein vorschneller Verkauf älterer Fondsanteile nur wegen der Steuer ist nicht nötig. Die neue Steuerpflicht für vor 2009 erworbene Fondsanteile greift nur bei größeren Vermögen. Kleinanleger können einen Pro-Kopf-Freibetrag von 100.000 Euro für ab 2018 anfallende Kursgewinne beanspruchen. Den Freibetrag kann man vervielfachen, indem man vor Jahresende Fondsanteile auf Depots naher Angehöriger überträgt.

Hier finden Abonnenten unserer Zeitung die ausführliche Langfassung des Biallo-Ratgebers.