Aachen : Biallos Ratgeber: Der Online-Vertrag mit der Liebe
Aachen Die Partnersuche im Internet boomt. Die Portale locken mit Liebe per Mausklick, doch oftmals kommt Ärger daher: über intransparente Preise oder wenig kundenfreundliche Kündigungsmöglichkeiten. Das sollten Nutzer wissen.
Die Suche im Internet nach der Liebe fürs Leben oder einem kurzen Flirt ist zum Normalfall geworden. Wie viele Singles in glücklichen Partnerschaften landen, bleibt jedoch Spekulation. Tatsache ist, dass die Nutzer erst einmal viel Geld investieren — und leider oft Ärger folgt. „Die meisten Beschwerden betreffen intransparente Preise und Kündigungsmöglichkeiten“, sagt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen.
Wer auf einer Partnervermittlungsplattform mit anderen Singles in Kontakt treten will, muss tief in die Tasche greifen: Für eine sechsmonatige Mitgliedschaft verlangen die renommierten Plattformen Parship und Elitepartner 420 bzw. 480 Euro. Die noch junge Börse Lemonswan fordert rund 450 Euro. Für Alleinerziehende, Studenten und Auszubildende ist die Nutzung kostenlos. Die Börsen versprechen wissenschaftlich fundiertes Paar-Matching: Auf Basis eines Persönlichkeitstests werden Ähnlichkeiten der Mitglieder abgeglichen und Partnervorschläge unterbreitet. Günstiger sind reine Kontaktbörsen, bei denen es oft mehr um den kurzen Flirt geht. Die Plattform Lovescout24 verlangt rund 240 Euro für sechs Monate.
Nutzer können oft über ein Probeabo oder eine kostenlose Mitgliedschaft das Portal für eine Zeit lang testen. Doch aufgepasst. „Häufig haben die Anbieter im Kleingedruckten geregelt, dass bei nicht rechtzeitiger Kündigung aus dem kostenlosen Abo ein kostenpflichtiges wird“, sagt Oelmann. Nutzer sollten einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) werfen. Hier sind die Kündigungsfristen geregelt.
14-tägiges Widerrufsrecht
Wer im Internet Verträge abschließt, genießt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das gilt auch für Abo-Verträge mit Partnervermittlungsbörsen. Wer also versehentlich zahlendes Mitglied geworden ist, kann wieder aus dem Vertrag aussteigen. Allerdings kann ein Widerruf teuer werden. Die Plattformen verlangen für bereits geleistete Dienste oder vermittelte Kontakte während dieses Zeitraums einen Wertersatz. Der Kunde muss also einen Anteil seines Abos bezahlen. Und der ist oft horrend. Nicht selten berechnen die Anbieter bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten des Abos.
Solch hohe Kosten, die Nutzern als Wertersatz in Rechnung gestellt werden, haben so mancher Plattform viele Abmahnungen und Klagen der Verbraucherzentrale Hamburg eingehandelt. Die Gerichte beurteilen unterschiedlich, ob und in welchem Umfang Betroffene diesen Wertersatz leisten müssen. Allerdings sind in der Vergangenheit sehr viele Klagen erfolgreich gewesen. Inzwischen gibt es Anwaltskanzleien, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben. Auch die Verbraucherzentralen beraten dazu.
Auch wer gezielt Premium-Mitglied geworden ist, sollte die Kündigungsfrist im Auge behalten. Das Abo verlängert sich automatisch, wenn man nicht aktiv aus dem Vertrag aussteigt. „Am besten kündigt man zeitnah nach Vertragsabschluss, so kann man die Frist nicht versäumen“, rät Oelmann. Oft gilt eine Frist von zwölf Wochen zum Ende der Abolaufzeit. Die Verbraucherschützerin empfiehlt für die Kündigung ein Einschreiben mit Rückschein zu versenden, auch wenn die Kündigung per E-Mail erlaubt ist.