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Aachen: Biallos Ratgeber: Der beste Schutz bei Berufsunfähigkeit

Aachen : Biallos Ratgeber: Der beste Schutz bei Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn unsere Arbeitskraft ist nicht nur sprichwörtlich ein Vermögen wert: Schon ein Nettogehalt von 2250 Euro monatlich summiert sich über ein Arbeitsleben zu einem Millionenbetrag.

Und dieses Millionenvermögen gilt es abzusichern mit einem Invaliditätsschutz. Im Idealfall ist es eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die anders als viele Alternativen wie etwa eine Grundfähigkeits- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung den umfassendsten Schutz bietet.

Rentenhöhe: Entscheidend für guten Schutz vor Berufsunfähigkeit ist die Höhe der Rente. Vom Staat haben Betroffene nicht viel zu erwarten. Nur bei voller Erwerbsunfähigkeit wird eine kleine Rente von höchstens 30 Prozent des letzten Bruttoeinkommens gezahlt. Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird das aktuelle Einkommen als Maßstab herangezogen. Aber was passiert, wenn das Einkommen steigt? Im Idealfall sieht die Versicherung eine nachträgliche Erhöhung und Anpassung der Rente vor — am besten mehrfach und ohne konkreten Anlass, wie bei der Hannoverschen, wo die Rente alle fünf Jahre angepasst werden kann. „Der entscheidende Vorteil ist, dass keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird“, so der unabhängige Versicherungsberater Thorsten Rudnik.

Antrag und Gesundheitsfragen: Wer Vorerkrankungen mit sich herumschleppt, läuft Gefahr, dass der Versicherer einen Leistungsausschluss in den Vertrag aufnehmen will. Oft sind dann ganze Bereiche oder Krankheitsbilder vom Schutz ausgenommen. Darauf sollte man sich nicht einlassen. Mit einem Versicherungsmakler oder -berater zusammen kann man gemeinsam Risikovoranfragen bei allen in Betracht kommenden Berufsunfähigkeitspolicen stellen. Einen Leistungsausschluss sollte man immer versuchen, in einen Risikozuschlag umzuwandeln. Der erhöht zwar die Prämie, sorgt aber für einen vorbehaltslosen Schutz.

Vertragsbedingungen: Noch immer gibt es Versicherungen, die eine abstrakte Verweisung vorsehen. Dazu stellt Versicherungsberater Jörg Deppner fest: „Eine Möglichkeit zur abstrakten Verweisung darf die Versicherung nicht haben!“. Denn der Versicherer muss dem Kunden nur die theoretische Möglichkeit aufzeigen, in einem vergleichbaren Job arbeiten zu können — und muss dann nicht zahlen. Weiterer wichtiger Punkt: der Prognosezeitraum. Er ist wichtig für die Frage, wann Leistungen fällig werden. „Der in den Versicherungsbedingungen festgelegte Prognosezeitraum bestimmt, für welchen Zeitraum eine Berufsunfähigkeit ärztlich prognostiziert werden muss, damit der Versicherer leisten muss“, so Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. Heute ist ein Prognosezeitraum von sechs Monaten empfehlenswert und wird von biallo.de auch als gut bewerteten Anbietern wie Hannoversche, Canada Life oder Community Life und vielen anderen auch praktiziert: Damit ist sichergestellt, dass die Rente ausgezahlt wird, wenn der Versicherte sechs Monate lang berufsunfähig ist.

Leistungsfall: Im Leistungsfall verweigern Berufsunfähigkeitsversicherungen erst einmal die Rentenzahlung — so eine gängige Meinung von Verbrauchern. Das trifft allerdings nicht zu, sagt eine Untersuchung des Analysehauses Franke und Bornberg. Im Gegenteil: Rund 16 Prozent aller einmal angestoßenen Leistungsprüfungen werden von Kunden selbst gar nicht weiterverfolgt. „Wir sehen den Grund dafür vor allem darin, dass sich in diesen Fällen der Gesundheitszustand der Betroffenen schneller als gedacht wieder gebessert hat, so dass der Leistungsanspruch nicht weiterverfolgt wurde“, erklärt Michael Franke von Franke und Bornberg. Wichtig ist also, dass man im Leistungsfall selbst „am Ball“ bleibt und die Ansprüche auch verfolgt, so Franke weiter.

Hier finden Abonnenten unserer Zeitung die ausführliche Langfassung des Biallo-Ratgebers