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Köln: Biallos Ratgeber: Den zweiten Lohn vom Chef fordern

Köln : Biallos Ratgeber: Den zweiten Lohn vom Chef fordern

Horst Ballmann bekommt seit diesem Monat 70 Euro mehr von seinem Chef — „und darauf fallen weder Steuern noch Krankenkasse, Rente oder Arbeitslosenversicherung an“, sagt der Ingenieur. Der Familienvater aus Köln bekommt nämlich einen Zuschuss für die Betreuung seiner kleinen Tochter.

„Ich musste mich aber erst selbst nach den Regeln erkundigen — und meinen Chef überzeugen, dass dieses Lohn-Extra ihn günstiger kommt als jede normale Erhöhung“, sagt Ballmann.

Denn der Fiskus ist für beide Partner am Arbeitsmarkt spendabel: Das Einkommensteuergesetz erlaubt Betrieben viele Tricks, um Mitarbeitern einige hundert Euro mehr zu spendieren — leider unter teils komplizierten Voraussetzungen. Einige Beispiele:

Familienförderung: Bar- oder auch Sachleistungen, die dazu dienen, nicht schulpflichtige Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen unterzubringen, zählen nicht zum lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. In diesen Fällen kann Sie Ihr Chef also wie bei Ballmanns sponsern. Nach oben gibt es für einen solchen Zuschuss zur Kinderbetreuung keine Grenze.

Fahrtkostenhilfe: Dienstwagen auch privat nutzen zu dürfen, das spart auf den ersten Blick eine Menge Geld — denn Sie müssen sich ja kein eigenes Auto mehr anschaffen. Aber der geldwerte Vorteil ist nach der Ein-Prozent-Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig wie Ihr normales Gehalt. Die Grundlage der Steuerberechnung ist zudem immer der Brutto-Listenneupreis im Inland — im Vergleich zu privat erzielbaren Rabatten von oft 20 Prozent liegt das bei Weitem über dem realen Neuwert. Sinnvoller kann es sein, wenn Ihnen Ihr Chef nur ein Fahrzeug aus der Firmenflotte nachweislich und ausschließlich für berufliche Fahrten und solche zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte überlässt. Dafür müssen Sie dann nur den geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ansetzen.

Die tägliche Fahrt zur Arbeit können Unternehmen Ihnen auch durch Sachleistungen wie Job-Tickets im öffentlichen Nahverkehr oder durch Warengutscheine wie zum Beispiel eine elektronische Tankkarte finanziell bezuschussen. Monatliche Sachbezugsfreigrenze: 44 Euro.

Gesundheitsförderung: Jährlich bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter dürfen Unternehmen als Extra zum Gehalt bei Kursen und Trainings zahlen, die die Gesundheit fördern — Nichtraucher-Kurse oder Rückenschule etwa. Ihre Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Fitness-Clubs fallen allerdings nicht unter diese Steuerbefreiung für die betriebliche Gesundheitsförderung.

Essenszuschuss: Chefs können ihre Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei mit Kaffee, Tee oder Mineralwasser versorgen. Ballmanns Firma hat keine Betriebskantine. Sie darf darum Essens-Schecks ausgeben — maximal in Höhe von 6,10 Euro pro Arbeitstag.

Hightech-Geräte: Steuer- und sozialabgabenfrei kann auch die Überlassung von Tablets, Computern oder ähnlichem sein, das im Besitz des Arbeitgebers verbleibt. Die Geräte dürfen auch ausschließlich privat gebraucht werden, ohne dass Steuer oder Sozialabgaben anfallen.

Hier finden Abonnenten unserer Zeitung die ausführliche Langfassung des Biallo-Ratgebers