Neustadt/Weinstraße : Berufliche und private Reise für die Steuer getrennt ausweisen
Neustadt/Weinstraße Wer eine berufliche Reise mit einem privaten Urlaubsaufenthalt verbindet, kann die Kosten für den beruflichen Anteil steuerlich anteilig geltend machen.
Wie die Kosten aufzuteilen sind, hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (AZ: 4 K 2076/05) in einem Urteil konkretisiert. Am einfachsten ist die Aufteilung demnach nach dem Verhältnis der beruflich und privat veranlassten Reisetage.
Dafür sollte der Steuerzahler den konkreten Reiseverlauf zumindest für die beruflich genutzten Tage beim Finanzamt darstellen und möglichst auch belegen können. Am geeignetsten dürfte dafür ein Zeitprotokoll sein, aus dem hervorgeht, welche beruflichen Tätigkeiten und Anlässe es vor Ort gegeben hat.