Berlin : Bei Geschäftsessen auch Taxi- und Trinkgeld von der Steuer absetzen
Berlin Unternehmer können die Bewirtungskosten bei Geschäftsessen als Betriebsausgaben geltend machen. Nach Angaben der Bundessteuerberaterkammer in Berlin erkennt der Fiskus alle Ausgaben an, die im Zusammenhang mit der Einladung stehen - also nicht nur das Essen selbst und die Getränke.
Auch Garderobengebühren, Taxifahrten, Trinkgelder und Raummieten können geltend gemacht werden.
Allerdings dürften die Kosten nicht in einem erheblichem Missverhältnis zum Anlass der Einladung stehen. Den Angaben zufolge akzeptiert das Finanzamt bei Bewirtungen in Betriebskantinen einen Satz von 15 Euro pro Person. Für die Bewirtung in Gaststätten hingegen müsse eine Rechnung ausgestellt werden.
Da für Trinkgeld oft kein Beleg ausgestellt wird, akzeptiere der Fiskus in diesem Fall auch Aufrundungen, bei einem Betrag von 96,10 Euro beispielsweise auf 100 Euro, erklären die Experten. Bei größeren Beträgen sollten Unternehmer den Kellner aber gegenzeichnen lassen, um einen Beleg über den Rechnungsempfänger vorweisen zu können.