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Köln: Befristete Mietverträge: ein Problem für Eigentümer

Köln : Befristete Mietverträge: ein Problem für Eigentümer

Die Verluste aus der Vermietung einer Immobilie können nur dann in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn die Absicht vorliegt, Einkünfte zu erzielen.

An der besteht vor allem dann Zweifel, wenn das Objekt innerhalb von fünf Jahren nach der Anschaffung wieder verkauft wird. Darauf weist das Finanzgericht Köln (Az.: 9 K 4205/09) erneut hin. Der Eigentümer muss in einem solchen Fall den Beweis führen, dass er nicht von Anfang an die Absicht hatte, die Immobilie wieder zu verkaufen.

In dem Fall wurde dem Mann zum Verhängnis, dass er die Immobilie zum einen immer nur befristet vermietet hatte. Zum anderen enthielt der Mietvertrag immer eine Selbstnutzungsklausel, was die Richter als Indiz dafür ansahen, dass auf Dauer keine Vermietung und damit auch keine Einkünfteerzielungsabsicht vorlag.