Leipzig : Bank kündigt Darlehen: Vorfälligkeitsentschädigung unzulässig
Leipzig Banken dürfen aus der Notlage eines Kunden kein Kapital schlagen. Zwar können sie Verbrauchern ein Immobiliendarlehen kündigen, wenn die Kunden in Zahlungsverzug geraten. Ihr Schadenersatzanspruch ist aber begrenzt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin. Eine zusätzliche Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht zulässig.
Gemäß Paragraf 497 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Schadenersatzanspruch auf 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beschränkt. Der gesetzliche Basiszinssatz beträgt den Angaben zufolge seit dem 1. Juli 2013 minus 0,38 Prozent. Im Ergebnis heißt das, dass der Verzugszins aktuell 2,12 Prozent beträgt.
Haben Kunden zu viel gezahlt, können sie das Geld zurückfordern. Die Banken sind zur Herausgabe verpflichtet, sofern noch keine Verjährung eingetreten ist. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt erst, wenn der Verbraucher Kenntnis von seinem Anspruch hat und auch Kenntnis darüber hat, wem gegenüber er diesen Anspruch geltend machen muss.