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Berlin: Auf Parkplätzen gelten keine normalen Verkehrsregeln

Berlin : Auf Parkplätzen gelten keine normalen Verkehrsregeln

Auf Parkplätzen und in Parkhäusern gelten teilweise andere Verkehrsregeln als im Straßenverkehr. Das sei auch dann so, wenn auf einem Parkplatz das Schild „Hier gilt die StVO” steht, erläutert die Zeitschrift „Guter Rat” <i>(Ausgabe 12/2010).

Für aus Parkbuchten kommende Autos gelte zum Beispiel kein „Rechts vor Links”. Wer rückwärts heraussetzt, hat grundsätzlich keine Vorfahrt. Auch die Pfeile auf der Fahrbahn seien nur Empfehlungen und keine verpflichtenden Einbahnstraßenregelungen - Gegenverkehr ist also jederzeit möglich. Autofahrer sollten daher auf Parkplätzen möglichst nur Schrittgeschwindigkeit fahren.