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Heilbronn: Auch nach nur einwöchiger Ehe gibt es Witwenrente

Heilbronn : Auch nach nur einwöchiger Ehe gibt es Witwenrente

Auch nach einer ungewöhnlich kurzen Ehe kann ein Anspruch auf Witwenrente bestehen. Zu dieser Einschätzung kommt das Sozialgericht Heilbronn (Aktenzeichen: S 11 R 561/12).

Dies gilt aber nur, wenn die Betroffene glaubhaft machen kann, dass es ihr bei der Eheschließung nicht um Versorgungsansprüche ging. In dem Fall hatte ein Ehepaar sich nach 30 Jahren Ehe getrennt, um später erneut zu heiraten. Der Mann starb jedoch nach einer Woche Ehe. Eine Witwenrente wollte die Rentenversicherung mit der Begründung nicht zahlen, dass die Ehe noch kein Jahr bestanden habe.

Das Sozialgericht Heilbronn sah den Fall jedoch anders und gab grünes Licht für die Rentenzahlung. Der Grund: Zwar gelte grundsätzlich die Jahresfrist, aber in diesem Fall war die Frau finanziell selbstständig und abgesichert. Außerdem belegten Zeugenaussagen, dass das Ehepaar nur aus Liebe geheiratet habe. In einem solchen Fall dürfe die Rentenzahlung nicht verweigert werden, entschied das Gericht.